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Probleme mit dem Chef in Frankreich: Was Sie tun können

Probleme mit dem Chef in Frankreich: Was Sie tun können

Probleme mit dem Arbeitgeber können den Arbeitstag zur Tortur machen. Auch wenn in der Vergangenheit in Frankreich viele Fälle registriert wurden, bleibt die Dunkelziffer der Mitarbeiter, die von ihren Vorgesetzten gemobbt werden (auch "Bossing" genannt), sehr hoch. Wir erklären Ihnen, wie Sie bei Konflikten mit Ihrem französischen Vorgesetzten handeln sollten und wie Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

 



Ab wann man einen Anwalt in Frankreich einschalten sollte

1. Ab wann man einen Anwalt in Frankreich einschalten sollte

Wenn Schikane, gezielte Ausgrenzung und Mobbing am Arbeitsplatz Ihren Alltag bestimmen, haben Sie natürlich das Recht in Frankreich, Hilfe bei einem Anwalt zu suchen. Valérie Moissonnier, ehemalige französische CEO und Team-Managerin, erklärt:

"Es hängt von Ihrer Position, der Situation des Unternehmens und davon ab, ob der Mitarbeiter schuldig ist oder nicht. Tatsächlich kann die Chemie auf einmal nicht mehr stimmen, und der Arbeitnehmer bekommt das Gefühl bald entlassen zu werden."

Doch ein Grund einen Anwalt einzuschalten, ist das für die ehemalige Chefin nicht. In den meisten Fällen hilft ein Gespräch unter vier Augen.

Plant das Unternehmen einen Stellenabbau, so können Sie mit der Personalabteilung über eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags diskutieren. In diesem Fall haben Sie als Angestellter in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag in Frankreich.

Besteht der Verdacht, dass man Sie willkürlich entlassen will, so ist es in äußerst empfehlenswert einen Rechtsanwalt in Frankreich zu Rate zu ziehen. Sind Sie zu pazifistisch und möchten den Gang vor Gericht vermeiden, so bleibt Ihnen keine andere Lösung als die Kündigung Ihres französischen Arbeitsvertrags.

Die Kündigung muss innerhalb der vertraglich geregelten Kündigungsfrist mündlich oder schriftlich erfolgen. In Frankreich wird aber die schriftliche Form vorgezogen. Hier erfahren Sie wie Sie einen Kündigungsbrief in Frankreich richtig verfassen.


2. Können Ihre französischen Kollegen einschreiten und helfen?

Suchen Sie sich jemanden aus Ihrer Arbeitsumgebung aus, dem Sie vertrauen, und bitten Sie Ihren Kollegen um Rat. Vielleicht haben noch weitere Mitarbeiter Probleme mit Ihrem Chef?

Vermeiden Sie es auf Konfrontationskurs mit Ihrem Vorgesetzten zu gehen. Was Sie jetzt brauchen, ist vor allem psychische Unterstützung.

Wenn Sie seit längerer Zeit im Unternehmen tätig sind, wissen Ihre Kollegen Ihre Leistung und Persönlichkeit zu schätzen. Es kann auch sein, dass Sie die Situation überbewerten, vor Missverständnissen ist nämlich niemand sicher. Durch das Gespräch mit Ihren Kollegen sehen Sie die Situation aus einem anderen und neutralen Blickwinkel.



So können Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

3. So können Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Sind die Spannungen zwischen Ihnen und Ihrem Teamleiter unerträglich geworden und verursachen Ihnen seelische sowie körperliche Schmerzen, so ist es Zeit einen Anwalt zu engagieren. Kein Chef ist mächtiger als der Rechtsstaat.

Suchen Sie sich also einen kompetenten Anwalt in Frankreich und lassen Sie sich professionell beraten.

Um einen deutschsprachigen Anwalt in Frankreich zu finden, raten wir Ihnen folgende Seiten aufzurufen:

Denken Sie daran Ihre Anschuldigungen zu konkretisieren und vor dem Prud'hommes (französisches Arbeitsgericht) zu beweisen. Keiner soll zudem erfahren, dass Sie gegen Ihren Chef vor Gericht ziehen wollen. Bekommt der Vorgesetzte von Ihrem Vorhaben mit, so wird er natürlich nicht tatenlos zusehen, Diskretion ist also gefragt.

Das französische Arbeitsrecht ist ein komplexes Spezialgebiet, das allein der Rechtsanwalt vollständig überschauen kann. Der Anwalt ist vor allem loyal und ist dementsprechend dazu verpflichtet, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Daher lehnt er sämtliche Aufträge ab, die in einem Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten.

In Frankreich sind die Anwaltskosten nicht gesetzlich geregelt. Die Gebühren werden in der Regel zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten frei vereinbart. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, alle Einzelheiten in einer schriftlichen Honorar- und Vergütungsvereinbarung festzuhalten, dadurch werden alle Einzelheiten transparent geregelt, um somit eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.

Rechtsanwälte sind in Frankreich teurer als in Deutschland und arbeiten prinzipiell auf der Basis eines Stunden- oder eines Pauschalhonorars. Pro Stunde werden zwischen 150 und 400 Euro netto verlangt.

Mehr dazu:

 
Jérôme

Jérôme Lecot