Wie kann man einen Mitarbeiter in Frankreich kündigen?
Wenn Sie in Frankreich einem Arbeitnehmer kündigen möchten, müssen Sie beachten, dass das französische Arbeitsrecht in dieser Hinsicht erheblich vom deutschen abweicht. So kann es für Ihr Unternehmen eventuell finanziell verheerend werden, dem Arbeitnehmer nur mittels eines kurzen Kündigungsschreibens zu kündigen.
Kündigen, aber wie?
In Frankreich geht der schriftlichen Kündigung nämlich ein Vorgespräch voraus, indem der Arbeitnehmer mündlich über die Kündigungsabsichten des Arbeitgebers informiert wird. Hierzu müssen Sie den Arbeitnehmer mindestens 5 Tage vorher schriftlich einladen. Sofern bei diesem Gespräch keine Einigung erzielt wird, muss dem Arbeitnehmer nach dem Kündigungsgespräch innerhalb von einem Tag die schriftliche Kündigung zugestellt werden, in der ebenfalls der Kündigungsgrund dargelegt werden muss.
Der Kündigungsgrund sollte dabei präzise, objektiv nachvollziehbar und nachweisbar sein um Gültigkeit erlangen zu können. Dabei können Kündigungen persönlich oder auch betrieblich bzw. wirtschaftlich motiviert sein.
Betriebsbedingte Kündigung in Frankreich: Welche Anforderungen für den Arbeitgeber?
Aus betrieblichen Gründen kann nur gekündigt werden, wenn die Entlassung beispielsweise mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder technologischen Veränderungen begründet werden kann. Es muss aber sichergestellt sein, dass dem Arbeitnehmer keine Umschulungsmaßnahmen oder andere Positionen im Unternehmen angeboten werden konnten.
Welche Kündigungsentschädigung steht Mitarbeitern in Frankreich zu?
Je nach Dauer der Beschäftigung in dem Unternehmen haben Arbeitnehmer zudem Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, der sich aus dem letzten Bruttogehalt unter Berücksichtigung der Länge der Betriebszugehörigkeit zusammensetzt.