Probezeit in Frankreich je nach Arbeitsvertrag: Regeln und Dauer
Unter dem Term Probezeit versteht man einen vom Arbeitgeber festgelegten Zeitraum, der dabei helfen soll die Eignung des Arbeitnehmers zu beurteilen. Des Weiteren kann der Angestellte die Testperiode, welche häufig Bestandteil des Einstellungsprozesses ist, dazu nutzen, um herauszufinden, ob die Stelle seinen Erwartungen entspricht. Wir erklären Ihnen welche Arten es an französischen Arbeitsverträgen gibt und inwiefern diese einen Einfluss auf die Probezeit im Unternehmen haben.
2. Wie wird die Probezeit vertraglich in Frankreich geregelt?
3. Vorzeitiges Beenden der Probezeit und Arbeitslosenversicherung
4. Rechtzeitiges Ankündigen der vertraglichen Auflösung
5. Probezeit bei Lehrverträgen und Praktika
Wie auch in Deutschland, unterscheidet man in Frankreich zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen. Im Jahr 2019 waren rund 33 Millionen Deutsche in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Auch in Frankreich gelten die sogenannten Contrat de travail à durée indéterminée (CDI) als Norm auf dem Arbeitsmarkt.
Ein befristeter französischer Arbeitsvertrag, Contrat à durée déterminée (CDD), ist im Allgemeinen nur dann möglich, wenn sich die zu verrichtende Arbeit auf eine vorrübergehende Mission bezieht. Für den Fall, dass Sie mit einem Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis abschließen möchten, raten wir Ihnen die Gründe vorab überprüfen zu lassen. Es sollte insbesondere sichergestellt werden, dass die befristete Stelle nicht mit der normalen und ständigen Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängt, da diese sonst als unbefristet angemeldet werdem muss.
Video-Tipps unserer Experten zu den Arbeitsverträgen in Frankreich
Der französische Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Probezeit im Arbeitsvertrag (Période d'essai) festzuhalten.
Die Dauer der Anstellung unter Vorbehalt ist zunächst einmal vom Arbeitsvertrag abhängig. Arbeitnehmer können sowohl bei unbefristeten als auch bei befristeten Arbeitsverträgen die Probezeit durchlaufen. Gleiches gilt für Zeitarbeiter.
Die Bedingungen variieren außerdem je nach Berufsgruppe. So liegt die Probezeit bei einem leitenden Angestellten (Cadre) bei vier Monaten und bei einem einfachen Angestellten bei einem Monat.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht die Probezeit zu verlängern oder vorzeitig zu beenden.
Durchaus kann es passieren, dass der Angestellte im Laufe der Probezeit feststellt, dass der Posten seinen Erwartungen nicht entspricht und den Wunsch äußert, das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Ferner kann der Arbeitgeber aufgrund von Unzufriedenheit der geleisteten Beiträge, das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden.
Arbeitgeber kündigt während der Probezeit in Frankreich
Geht die Kündigung vom Unternehmen aus, hat der Arbeitnehmer nach Ablauf der offiziellen Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. In Frankreich spricht man dabei von der sogenannten Allocation d'aide au retour à l'emploi (ARE).
Arbeitnehmer kündigt während der Probezeit in Frankreich
Entscheidet sich jedoch der Angestellte für das vorzeitige Beenden des Probearbeitsverhältnisses, hat dieser keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Die Aufhebung des Tätigkeitsverhältnisses gleicht einer Kündigung, und der Arbeitnehmer nimmt "freiwillig" die Arbeitslosigkeit an.
In beiden Fällen muss sich die betroffene Person an das französische Arbeitsamt Pôle Emploi wenden.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen in Frankreich der Kündigungsfrist bei der vorzeitigen Beendigung der Probezeit.
Im Allgemeinen gilt, dass beide Seiten, ohne Angaben von Gründen, das Recht haben die Anstellung auf Probe früher als vereinbart zu beenden. Die Information muss mindestens 24 Stunden vorher kommuniziert werden. Allerdings gelten auch hier gewisse Sonderregelungen, die von der Anwesenheit des Arbeitnehmers abhängig sind. Arbeitete dieser zwischen 8 und 30 Tagen während der Probezeit im Betrieb, müssen sowohl Angestellter als auch Arbeitgeber 48 Stunden vorher benachrichtigt werden.
Wird der Auszubildende vom Arbeitgeber nach dem Ausbildungsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit) im Unternehmen eingestellt, besteht kein Recht auf das Verhängen einer Probezeit.
Bei einem Praktikum in Frankreich verhält sich die Sachlage etwas anders. Wird dem Praktikanten nach Ablauf des Praktikumsvertrages ein befristeter oder unbefristeter Vertrag angeboten, kann eine Bewährungsfrist vom Arbeitgeber festgelegt werden.
Erfolgt die Einstellung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Praktikums, wird die Praktikumszeit der Probezeit angerechnet. Sollte die Einstellung mehr als 3 Monate nach Praktikumsende stattfinden, kann eine klassische Probezeit angesetzt werden.
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