Sozialversicherungsrecht in Frankreich: Beiträge und Abgaben
Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, dann müssen Sie in aller Regel auch Beiträge zur französischen Sozialversicherung zahlen. Doch was gibt es beim französischen System, das sich in einigen Punkten deutlich vom deutschen unterscheidet, zu beachten?
2. Wie werden die Sozialversicherungskosten in Frankreich finanziert?
3. Welche Sozialversicherungsanstalten gibt es in Frankreich?
4. Wozu dient dieses Sozialversicherungssystem?
5. Kann man von der Sozialversicherungspflicht befreit werden?
In Frankreich sind alle angestellten Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem bzw. mehreren Arbeitgeber/n stehen und für ihre Tätigkeit eine entsprechende Entlohnung erhalten.
Das französische Sozialversicherungssystem wird zum größten Teil durch einkommensabhängige Beiträge getragen, dazu kommen Beiträge aus dem allgemeinen Sozialbeitrag (CSG) und denen zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS). Siehe auch: Prélèvements sociaux (CSG, CRDS)
Im allgemeinen Sozialversicherungssystem ist für Arbeitnehmer in Wirtschaft und Handel der gesamte Bereich der Sozialversicherung enthalten und für alle, die in Frankreich wohnen, auch der Bereich der Familienleistungen. In der allgemeinen Sozialversicherung sind außerdem die Arbeitslosen-, Zusatzrentenpflicht- und die allgemeine Krankenversicherung integriert.
Dazu besteht die Möglichkeit, zusätzliche freiwillige Krankenversicherungen (mutuelles) zu gewähren, wovon viele französische Betriebe Gebrauch machen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Sozialversicherungskosten anteilig zu 40-45 % (Arbeitgeber) bzw. zu 20-25 % des Bruttolohnes.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber, der die Beiträge direkt vom Lohn einbehält. Sobald ein Arbeitgeber in Frankreich einen Arbeitnehmer einstellt, muss er dies sofort der für die Erhebung der Sozialabgaben zuständigen Stelle (Urssaf) seiner Gemeinde melden. Nur so ist eine Einschreibung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung möglich.
Für die Zusatzrentenversicherung richtet sich die zuständige Stelle nach Branche und Ort der Niederlassung des Arbeitgebers. Die Beitragssätze werden auf gesamtstaatlicher Ebene festgelegt.
Es gibt auch die zweckgebundenen Steuern und Abgaben (impôts et taxes affectés - ITAF), das sind Pflichtabgaben, die ausdrücklich zur Finanzierung der sozialen Sicherheit dienen, darunter auch der allgemeine Sozialbeitrag (CSG), der mehr als die Hälfte der zweckgebundenen Steuern ausmacht. Arbeitslosengeld und Krankengeld sind davon nicht betroffen.
Der Allgemeine Sozialbeitrag (contribution sociale généralisée - CSG) und der Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (contribution pour le remboursement de la dette sociale - CRDS) werden aus folgenden Beiträgen erhoben:
- Einkommen aus beruflicher Tätigkeit
- Ersatzeinkommen
- Einkommen aus Vermögen
- Geldanlagen
- Lotteriegewinne
Jeder, der seinen Steuersitz in Frankreich hat und in irgendeiner Form von einer französischen Pflichtkrankenkasse betreut wird, ist verpflichtet den Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden in Höhe von 0,5 % (CRDS) und den Allgemeinen Sozialbeitrag (CSG) in Höhe von 9,2 % auf Erwerbseinkommen bzw. 6,2 % auf Ersatzeinkommen (Krankengeld, Arbeitslosengeld) abzugeben.
Für das Jahr 2023 hängt der anzuwendende Satz von den in der Einkommenssteuererklärung von 2022 genannten Einkommen, die im Jahr 2021 erzielt wurden, ab.
Die drei öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalten in Frankreich heißen CNAMTS (Caisse Nationale d'Assurance Maladie des Travailleurs Salariés), CNAV (Caisse Nationale d'Assurance Veillesse) und CNAF (Caisse Nationale des Allocations Familiales).
Weitere Informationen zu den verschiedenen Leistungen in Bezug auf Kranken- und Mutterschaftsversicherung, Invaliditätsversicherung, Altersrentenversicherung, Sterbegeldversicherung, Arbeitsunfalls- und Berufskrankenversicherung, Familienleistungen, Zusatzrenten oder Arbeitslosenversicherung dieser Versicherungsanstalten, können Sie hier aufrufen:
- Die verschiedenen Rentenversicherungssysteme in Frankreich: privater Sektor, öffentlicher Dienst und Freiberufler
- Das System der Krankenversicherung in Frankreich: Carte Vitale, Mutuelle und Prévoyance
- L'Assurance Maladie
- L'Assurance Retraite
- Caisse d'allocations familiales
Das allgemeine Sozialversicherungssystem schützt Arbeitnehmer im privaten Wirtschaftssektor in den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen.
Seit 2018 verwaltet es außerdem die Sozialversicherung der Selbständigen (Handwerker, Gewerbetreibende, Kaufleute) und der nicht anderweitig reglementierten Freiberufler (Krankenversicherungsschutz).
Wichtig ist auch die Arbeitslosenversicherung, die alle Arbeitnehmer des allgemeinen und landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems versichert.
Die Sozialbeiträge und -abgaben werden von den Unionen für die Beitreibung der Beiträge zur sozialen Absicherung und zu den Familienbeihilfen (Urssaf) eingezogen. Sie finanzieren die Kosten für ärztliche Behandlungen, Tagegelder im Krankheitsfall und Mutterschaftskosten. Außerdem kommen sie zum Einsatz bei Arbeitsunfällen, Grundrenten und Familienbeihilfen des allgemeinen Sozialversicherungssystems.
Deutsche Arbeitnehmer, die nur für ein Jahr in Frankreich arbeiten, sind von der französischen Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie eine deutsche Sozialversicherungsbescheinigung vorlegen. Die Befreiung kann um weitere 12 Monate verlängert werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, eine maximale Ausnahmegenehmigung für fünf Jahre zu erwirken. Ausführliche Informationen rund um Versicherungsschutz und -pflicht stellt die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung.
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