Wettbewerbsverbot in Frankreich: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Die Wettbewerbsverbotsklausel ist eine im französischen Arbeitsvertrag festgelegte Vorschrift. Demnach ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich nach seiner Kündigung nicht in den Dienst eines Konkurrenten zu stellen. Wir gehen näher auf den Wettbewerbsverbot und die Konkurrenzklausel in Frankreich ein und verraten Ihnen, was laut französischem Arbeitsrecht überhaupt zulässig ist.
2. Bedingungen für ein zulässiges Wettbewerbsverbot in Frankreich
3. Gültigkeit der Wettbewerbsverbotsklausel im französischen Arbeitsvertrag
Eine im Arbeitsvertrag festgelegte Wettbewerbsklausel ist für Unternehmen eine wirksame Methode, um sich gegen unerwünschte Konkurrenz durch ehemalige Mitarbeiter abzusichern. Diese Klausel soll verhindern, dass ausscheidende Arbeitnehmer mit ihrem erworbenen Wissen und Kontakten unmittelbar bei einem Wettbewerber tätig werden oder ein konkurrierendes Unternehmen gründen.
Für das Unternehmen bedeutet dies den Schutz wertvoller Informationen und einen Erhalt des eigenen Wettbewerbsvorteils. Allerdings sind Wettbewerbsklauseln nicht immer rechtlich zulässig, da sie das berufliche Fortkommen der betroffenen Mitarbeiter erheblich einschränken können. Um rechtens zu sein, müssen solche Klauseln klar definiert sein und dürfen nicht übermäßig lange Zeiträume oder weitreichende geografische Einschränkungen umfassen.
Beispielsweise ist in Deutschland eine angemessene Karenzentschädigung verpflichtend, damit eine Wettbewerbsklausel überhaupt wirksam wird. Unternehmen, die hier Abstriche machen oder überzogene Klauseln durchsetzen, riskieren, dass die Klausel vor Gericht als unwirksam erklärt wird, was wiederum zum Verlust des gewünschten Schutzes führt.
Die Bedingungen für ein legales Wettbewerbsverbot wurden in den drei führenden Urteilen des französischen Kassationshofs vom 10. Juli 2002 definiert. Folgende Bedingungen müssen alle ausnahmslos erfüllt sein.
Berechtigte Interessen des Unternehmens
Kontakt mit Kunden, Zugang zu sensiblen Daten und Unternehmensgeheimnissen oder auch fortgeschrittenes Know-how des Arbeitnehmers, können nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem Wettbewerbsrisiko führen. Die Wettbewerbsverbotsklausel dient aus diesem Grund dem Schutz der berechtigten Interessen des Arbeitgebers.
Zeitliche und räumliche Begrenzung
Die Wettbewerbsverbotsklausel muss zeitlich und räumlich begrenzt sein:
Um den Grundsatz der Arbeitsfreiheit zu gewährleisten, darf die Dauer des Wettbewerbsverbots in Frankreich nicht länger als zwei Jahre sein.
Die räumliche Grenze ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber konkurrieren könnte. Diese unterscheidet sich je nach Art der Aktivität. Es kann ein Bezirk oder eine ganze Region in Frankreich sein. Ein landesweites Wettbewerbsverbot ist absolut gesetzwidrig.
Karenzentschädigung
Als Ausgleich für das Wettbewerbsverbot wird dem Arbeitnehmer in Frankreich allerdings eine Karenzentschädigung gewährleistet. Diese sollte eindeutig im Arbeitsvertrag stehen. Die Höhe der Karenzentschädigung beträgt in der Regel zwischen einem Viertel und der Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Gehalts.
Besonderheit des Jobs
Die Dauer und der räumliche Anwendungsbereich des Wettbewerbsverbots müssen im Hinblick auf die spezifischen Merkmale der Aktivität des Arbeitnehmers (hierarchische Position im Unternehmen, Zugriffsrechte etc.) festgelegt werden.
Auch wenn die Wettbewerbsverbotsklausel nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt wird, können die französischen Richter aus den Verpflichtungen des Arbeitnehmers deren Existenz feststellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitsvertrag ein Verbot für den Arbeitnehmer vorsieht, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kundschaft des Unternehmens direkt oder indirekt zu kontaktieren.
Das französische Wettbewerbsverbot gilt zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs. Wird auf eine Kündigungsfrist verzichtet, gilt das Verbot ab dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.
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Olivier Geslin