Welche beruflichen Aufwendungen sind in Frankreich steuerlich absetzbar?

Wer in Frankreich arbeitet, kann viele berufliche Ausgaben von der Steuer absetzen – doch nur, wenn er die Regeln kennt. Ob Fahrtkosten, Homeoffice oder Fortbildungen: Wer seine "frais professionnels" clever angibt, spart bares Geld. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufwendungen steuerlich anerkannt werden, wie Sie sie korrekt deklarieren und worauf deutsche Arbeitnehmer in Frankreich besonders achten sollten.
2. Welche beruflichen Aufwendungen sind in Frankreich steuerlich absetzbar?
3. Wie kann man berufliche Aufwendungen in Frankreich absetzen?
4. Tipps zur steuerlichen Optimierung mit beruflichen Aufwendungen
In Frankreich umfassen die sogenannten „frais professionnels“ alle Ausgaben, die ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger zur Ausübung seines Berufs tätigt und die nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Diese Kosten können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden, was das zu versteuernde Einkommen deutlich senkt.
Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer, der täglich 30 km zur Arbeit fährt, seine Pendelkosten steuerlich geltend machen. Bei 220 Arbeitstagen pro Jahr entspricht das rund 3.300 km jährlich, was bei einem durchschnittlichen Kilometersatz von 0,30 €/km eine potenzielle Steuerersparnis von etwa 990 € bedeuten kann – vorausgesetzt, er wählt die Abrechnung über die „frais réels“ statt der Pauschale.
Auch Mahlzeiten während der Arbeit oder auf Geschäftsreisen können abgesetzt werden, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Der Fiskus erkennt zum Beispiel bis zu 5 € pro Mittagessen an, wenn der Arbeitnehmer keinen Zugang zur Kantine hat.
Eine vollständige Liste der anerkannten beruflichen Kosten gibt es auf der offiziellen Seite des französischen Finanzministeriums: impots.gouv.fr.
Tipp: Wer viele beruflich bedingte Ausgaben hat – etwa Außendienstler, IT-Berater im Homeoffice oder grenzüberschreitend tätige Ingenieure – sollte prüfen, ob sich die detaillierte Erfassung über „frais réels“ lohnt. Denn die automatische Pauschale von 10 % auf das Bruttoeinkommen kann in vielen Fällen niedriger ausfallen als die tatsächlichen Ausgaben.
Laut der Direction générale des Finances publiques (DGFiP) machen rund 6 Millionen Franzosen jährlich Gebrauch von der „frais réels“-Option – Tendenz steigend, insbesondere bei hybriden Arbeitsmodellen und Homeoffice.
Frankreich bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine breite Palette von beruflichen Aufwendungen steuerlich geltend zu machen – vorausgesetzt, sie sind berufsbedingt, notwendig und belegbar. Diese steuerliche Flexibilität kann besonders für deutsche Staatsbürger, die in Frankreich arbeiten oder pendeln, finanziell sehr attraktiv sein.
Zu den am häufigsten abgesetzten Posten zählen:
- Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz: Der Fiskus erkennt für einfache Wegstrecken bis zu 80 km pro Tag an. Übersteigt die tägliche Pendelstrecke diese Distanz, muss ein „besonderer beruflicher Grund“ nachgewiesen werden.
- Verpflegungskosten: Liegt der Preis für ein Mittagessen über dem üblichen Selbstversorgerwert von 5 €, und es steht keine Kantine zur Verfügung, kann der Differenzbetrag als berufliche Ausgabe geltend gemacht werden.
- Doppelte Haushaltsführung (double résidence): Wird aus beruflichen Gründen ein zweiter Wohnsitz unterhalten, etwa in Paris während die Familie in Deutschland bleibt, können Miete, Nebenkosten und Fahrten zwischen den Wohnorten steuerlich berücksichtigt werden.
- Homeoffice-Kosten: Seit der Pandemie ist es möglich, bis zu 580 € jährlich pauschal abzusetzen, oder sogar mehr bei Einzelnachweis (z. B. anteilige Miete, Strom, Internet).
- Berufskleidung und Ausrüstung: Spezifische Kleidung, Werkzeuge oder elektronische Geräte wie Laptops sind absetzbar, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden.
Laut INSEE geben französische Arbeitnehmer im Schnitt 1.200 € jährlich für berufsbedingte Ausgaben aus – ein erhebliches Potenzial zur Steueroptimierung.
Konkreter Fall: Ein deutscher Architekt, der regelmäßig zwischen Straßburg und Lyon pendelt, kann jährlich über 3.000 € an Fahrt- und Übernachtungskosten geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das eine Steuerersparnis von etwa 900 € pro Jahr.
Achtung: Für alle abgesetzten Kosten gilt die Belegpflicht. Rechnungen, Tankquittungen, Mietverträge oder Fortbildungsnachweise sollten mindestens 3 Jahre lang archiviert werden.
In Frankreich erfolgt die steuerliche Absetzung beruflicher Aufwendungen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung („déclaration des revenus“) – meist zwischen April und Juni. Arbeitnehmer haben dabei die Wahl zwischen zwei Modellen:
- Pauschaler Kostenabzug von 10 % (automatisch)
- Individueller Nachweis tatsächlicher Kosten („frais réels“)
Die pauschale 10 %-Regelung wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und ist einfach, aber oft nicht vorteilhaft für Vielpendler oder Homeoffice-Nutzer. Wer jährlich mehr als 1.500 bis 2.000 € an echten beruflichen Ausgaben nachweisen kann, sollte sich für die „frais réels“ entscheiden.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 € profitiert bei der Pauschale von einem automatischen Abzug von 3.500 €. Wenn er jedoch 4.200 € an tatsächlichen Kosten nachweisen kann (Fahrten, Homeoffice, Weiterbildungen), sinkt sein zu versteuerndes Einkommen noch stärker – was mehrere Hundert Euro Steuervorteil bedeuten kann.
Die Erklärung der „frais réels“ erfolgt im Online-Formular 2042 RICI oder auf Papier mit der Rubrik „Frais professionnels réels“. Dort müssen Gesamtsumme und Art der Ausgaben angegeben werden. Die Belege müssen nicht mitgeschickt, aber auf Verlangen vorgelegt werden können.
Wichtige Tipps:
- Führe über das Jahr hinweg ein Ausgabentagebuch, z. B. mit Excel oder einer App wie Linxo.
- Bewahre alle Rechnungen, Tickets und Nachweise sorgfältig auf.
- Kombiniere ggf. mehrere Kostenarten: Fahrt, Verpflegung, Miete, Bürobedarf usw.
- Nutze einen Simulationstool auf impots.gouv.fr, um die vorteilhafteste Variante auszuwählen.
Für Grenzgänger, Selbstständige oder mobile Fachkräfte empfiehlt sich außerdem die Konsultation eines international erfahrenen Steuerberaters, z. B. über Netzwerke wie Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK).
Ein gutes Praxisbeispiel für die intelligente Handhabung beruflicher Aufwendungen ist das Unternehmen Bosch France, das in verschiedenen Regionen Frankreichs präsent ist – insbesondere in Rennes, Saint-Ouen und Rodez. Bosch beschäftigt in Frankreich über 6.000 Mitarbeitende, viele davon in technischen, beratenden oder Außendienstfunktionen, bei denen berufliche Ausgaben regelmäßig anfallen.
Das Unternehmen hat interne Richtlinien eingeführt, die den Angestellten helfen, ihre beruflichen Auslagen korrekt zu dokumentieren und steuerlich geltend zu machen. Neue Mitarbeitende erhalten Schulungen zum Thema „frais professionnels“, inklusive Hinweise zur optimalen Nutzung des „frais réels“-Verfahrens. Zudem stellt Bosch Tools wie digitale Spesenabrechnungssysteme zur Verfügung, um Belege zentral zu verwalten und die jährliche Steuererklärung zu erleichtern.
Besonders hervorzuheben ist das Homeoffice-Modell bei Bosch, das seit 2020 deutlich ausgebaut wurde. Mitarbeitende können dadurch einen Teil ihrer Miete, Strom- und Internetkosten steuerlich absetzen. Die Personalabteilung stellt auf Wunsch Musterbescheinigungen aus, die den beruflichen Charakter der Heimarbeit belegen – eine wichtige Voraussetzung für den Abzug dieser Kosten.
Für deutsch-französische Fachkräfte ist Bosch ein attraktiver Arbeitgeber, da das Unternehmen nicht nur grenzüberschreitende Karrierechancen bietet, sondern auch die steuerliche Realität binationaler Lebensläufe versteht. Ein echter Vorteil für alle, die in Frankreich arbeiten und dabei finanziell nichts verschenken wollen.
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