Familienleistungen & Kindergeld in Frankreich: Beträge 2025

In Frankreich können Arbeitnehmer bei Geburt oder Adoption eines Kindes ihre Arbeit für einen Erziehungsurlaub unterbrechen oder reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem für Eltern Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Familienkasse (CAF). Das System unterscheidet sich vom deutschen Elternzeit-Modell. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten französischen Leistungen für Familien.
2. Beihilfe für die Betreuung von Kleinkindern (Paje)
3. Geteilte Leistung für die Kindererziehung (PreParE)
4. Kinderbetreuungszuschuss (CMG)
5. Beihilfe zum Schulbeginn (Ars)
6. Erziehungsurlaub (CPE)
Die Geburtsprämie (Prime à la naissance) soll Eltern bereits vor der Geburt des Kindes unterstützen, damit sie damit verbundene Anschaffungen tätigen können. Sie wird von der Caisse d'allocations familiales (CAF) um den siebten Schwangerschaftsmonat gezahlt oder in dem Monat, in dem das adoptierte Kind erwartet wird.
Ein Paar mit einem einzigen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und einem unterhaltsberechtigten Kind, das bereits geboren ist oder noch geboren wird, darf im Jahr 2023 ein Einkommen von 36.461 Euro nicht überschritten habe, um die Prämie im Jahr 2025 zu erhalten. Die Obergrenze für Alleinerziehende liegt bei 48.186 Euro.
Einkommensgrenze für die Geburtsprämie in Frankreich 2025
Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder (geboren oder ungeboren) | Einkommensgrenze |
---|---|
1 Kind | 48 186 € |
2 Kinder | 55 478 € |
3 Kinder | 64 229 € |
Für jedes weiteres Kind | 8 751 € |
Seit dem 1. April 2025 beträgt die Geburtsprämie für ein neues Kind 1.084,43 Euro.
Bei der Geburt von Zwillingen wird die Prämie verdoppelt und bei der Geburt von Drillingen verdreifacht. Wenn Sie also im Jahr 2025 Zwillinge erwarten, beträgt die Prämie 2.168,88 Euro. Bei Drillingen steigt der Betrag auf 3.253,32 Euro.
Bei Adoption beträgt die Geburtsprämie 2.168,89 Euro.
Die Grundbeihilfe der Paje (Allocation de base) hilft Eltern, jene Ausgaben zu finanzieren, die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Zusammenhang mit seiner Betreuung anfallen, im Falle einer Adoption in den ersten 20 Lebensjahren.
Angestellte im privaten oder öffentlichen Sektor und Selbständige können sich an die CAF wenden.
Während Mitarbeiter in der Landwirtschaft sich an die Sozialversicherung für Landwirte wenden können (Caisse de mutualité sociale agricole, MSA).
Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe in Frankreich 2025
Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder | Einkommensgrenze | Betrag |
---|---|---|
1 Kind | Weniger als 40 330 €Zwischen 40 330 € und 48 186 € | 196,59 €98,30 € |
2 Kinder | Weniger als 46 433 €Zwischen 46 433 € und 55 478 € € | 196,59 €98,30 € |
Mit der unter beiden Elternteilen aufgeteilten Leistung zur Erziehung des Kindes, die Prestation partagée d'éducation de l'enfant (PreParE) kann der Leistungsempfänger seine berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um sich um sein Kind bis zu drei Jahren, bzw. im Fall einer Adoption bis zu 20 Jahren, zu sorgen.
Sie wird ab dem ersten Kind einkommensunabhängig gewährt. Voraussetzung ist, innerhalb:
- der 2 letzten Jahre beim ersten Kind
- der 4 letzten Jahre beim zweiten Kind
- der 5 letzten Jahre ab dem dritten Kind
... mindestens 8 Versicherungstrimester innerhalb der Rentenversicherung zurückgelegt zu haben.
Die unter beiden Elternteilen aufgeteilte Leistung (PrePaE) wird ab dem:
- ersten Kind bis zum 6. Lebensmonat des Kindes
- zweiten Kind bis zum 24. Lebensmonat des Kindes
- dritten Kind bis zum 48. Lebensmonat des Kindes
... an beide Elternteile gezahlt.
Der Betrag der unter beiden Eltern aufgeteilten Leistung (PreParE) beläuft sich seit dem 1. April 2025 auf:
- Voller Satz: 456,06 Euro (vollständige Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
- Teilzeitbeschäftigung bis zu 50 % der Vollzeit: 294,82 Euro
- Teilzeitbeschäftigung über 50 % und bis zu höchstens 80 %: 170,07 Euro
Auf den erhöhten Betrag der unter beiden Eltern aufgeteilten Leistung (PreParE), der 745,45 € beträgt, hat der Elternteil, mit drei oder mehr Kindern, Anspruch, der seine berufliche Tätigkeit gänzlich aufgegeben hat.
Bei der freien Wahl der Betreuungsform, Libre choix du mode de garde (CMG), handelt es sich um eine Beihilfe, die von der CAF oder der MSA zur teilweisen Übernahme der Kinderbetreuungskosten gezahlt wird.
Eltern, die ihr Kind unter 6 Jahren durch eine Tagesmutter (assistante maternelle agréée) oder eine private Betreuung betreuen lassen, können einen Zuschuss erhalten. Dadurch wird ein Teil der Bezahlung der Betreuungsperson übernommen, sowie die Zahlung der Sozialabgaben.
Diese Leistung wird an Haushalte oder erwerbstätige Personen gezahlt, die:
eine anerkannte Kindertagespflegeperson oder eine Kinderbetreuung beschäftigen, wobei das Bruttoentgelt pro Stunde und Tageskind 3,80 € (Stand 01.01.2025) nicht übersteigen darf
über einen Verein, ein anerkanntes Unternehmen, das Kindertagespflegepersonen oder Personen, die im Haushalt arbeiten, beschäftigen, das Kind betreuen lassen, wenn
die Betreuung mindestens 16 Stunden pro Monat beträgteine Mikrokindertagesstätte (Micro-crèche) in Anspruch nehmen, wenn das Kind mindestens 16 Stunden pro Monat für höchstens 10 € die Stunde betreut wird
Die Leistung der französischen Familienkasse deckt:
die Betreuungskosten des Kindes und zwar in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder, des Alters der Kinder und dem Einkommen des Haushalts (bis zu 85 %). Die Einkommensgrenzen werden für Alleinerziehende um 40 % angehoben.
die Sozialabgaben entweder in voller Höhe bei der Beschäftigung einer anerkannten Tagesmutter, oder zu 50 % der häuslichen Kinderbetreuung, wobei der Höchstbetrag für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren 529,28 €, für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren 264,64 € beträgt.
Die Inanspruchnahme hängt vom Einkommen des Empfängers und vom Alter des Kindes ab:
Eltern mit einem Kind unter 3 Jahren, deren jährliches Einkommen unter 22 809 € bis zur Geburt liegt, können im Monat 529,28 € erhalten. Bei 3 Kindern liegt die Grenze bei 29 283 €.
Verdienen beide bis zu 50 686 € jährlich, bekommen sie 333,75 € für das erste Kind unter 3 Jahren. Bei drei Kindern sind 65 076 € die Grenze. (Stand 2025)
Diese Beihilfe für den Schulanfang, Allocation de rentrée scolaire (Ars), ist einkommensabhängig. Sie wird für jedes Kind im Schulalter von 6 bis 18 Jahren, gewährt. Die Höhe hängt vom Alter der Kinder ab, um möglichst den tatsächlichen Kosten zu entsprechen.
Sie wird Haushalten und Personen mit eingeschulten Kindern gewährt, deren Einkommen einen gewissen Höchstbetrag nicht übersteigen (je nach Zusammensetzung der Familie und der Anzahl der zu versorgenden Kinder). Die Zahlung erfolgt einmal im Jahr jeweils im Monat August.
Sind die Einkommen geringer als ein bestimmter Höchstbetrag, wird die Beihilfe zum vollen Satz gewährt.
Liegen die Einkommen geringfügig über dem Höchstbetrag, aber unter einem gewissen durch Erlass festgelegten Betrag, wird die Beihilfe unter Berücksichtigung des Einkommensunterschieds gezahlt.
Einkommensgrenzen sind hierfür:
- 1 Kind: 28 444 €
- 2 Kinder: 35 008 €
- 3 Kinder: 41 572 €
- 4 Kinder: 48 136 €
Der Betrag der vollen Beihilfe betrug zum Schulbeginn in Frankreich 2025:
- Kinder von 6 bis 10 Jahren: 423,48 €
- Kinder von 11 bis 14 Jahren: 446,85 €
- Kinder von 15 bis 18 Jahren: 462,33 €
Für die Dauer des Erziehungsurlaubs in Frankreich (Congé parental d'éducation, CPE) kann der betroffene Elternteil weiterhin, im Falle von Krankheit oder Mutterschaft, von der Rückerstattung profitieren:
Wenn er sich dafür entscheidet, seine Berufstätigkeit wiederaufzunehmen, stehen ihm für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Wiederaufnahme der Arbeit die Leistungen zu, die er vor seinem Erziehungsurlaub erhalten hat.
Wenn er aufgrund von Krankheit, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub seine Arbeit nicht wieder antreten kann, hat er für die Dauer dieser zusätzlichen Unterbrechung ebenfalls das Recht auf die Leistungen, die er vor seinem CPE erhalten hat.
Mehr dazu:
- Familie & Beruf in Frankreich: Elternzeit, Betreuung, Beihilfen
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich: Gesetzliche Regelungen
- Work-Life-Balance in Frankreich und Deutschland im Vergleich

Olivier Geslin

