Arbeitslosenversicherung in Frankreich: Anspruch, Leistungen & Reformen

Die Arbeitslosenversicherung in Frankreich, bekannt als Assurance chômage, spielt eine zentrale Rolle im sozialen Sicherungssystem des Landes. Sie bietet Arbeitnehmern, die unfreiwillig arbeitslos werden, finanzielle Unterstützung und fördert ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Hier ist ein Überblick zu den Anspruchsvoraussetzungen und aktuellen französischen Reformen bezüglich der Arbeitslosenversicherung.
2. Berechnung und Höhe des Arbeitslosengeldes
3. Bezugsdauer
4. Sperrzeiten
5. Aktuelle Reformen und Anpassungen
Um Arbeitslosengeld in Frankreich zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitsplatz unfreiwillig verloren haben, beispielsweise durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers oder einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag (rupture conventionnelle). Eine Eigenkündigung führt in der Regel nicht zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Mindestbeschäftigungsdauer: Innerhalb der letzten 24 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer mindestens 130 Tage (entspricht etwa 6 Monaten) oder 910 Stunden gearbeitet haben. Für Arbeitnehmer ab 53 Jahren verlängert sich dieser Zeitraum auf 36 Monate.
Registrierung bei der französischen Arbeitsagentur: Der Arbeitsuchende muss sich bei France Travail (ehemals Pôle emploi) als arbeitssuchend melden und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes in Frankreich, bekannt als Allocation d'aide au retour à l'emploi (ARE), basiert auf dem durchschnittlichen täglichen Referenzentgelt (Salaire Journalier de Référence, SJR) des Arbeitnehmers. Der tägliche Satz des ARE entspricht dem höheren Betrag aus:
- 40,4 % des SJR plus einem festen Betrag (seit dem 1. Juli 2022: 12,47 €)
- 57 % des SJR
Es gibt jedoch Ober- und Untergrenzen:
- Der Betrag kann nicht höher als 75 % des SJR sein.
- Der Mindestbetrag beträgt 30,42 € pro Tag.
Seit dem 1. Juli 2021 kann das Arbeitslosengeld ab dem siebten Monat des Bezugs um 30 % gekürzt werden, wenn es einen bestimmten monatlichen Betrag überschreitet. Diese Kürzung gilt nicht für Arbeitsuchende, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags 57 Jahre oder älter sind.
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Arbeitnehmers ab:
Unter 53 Jahren: Maximal 730 Tage (24 Monate).
Zwischen 53 und 54 Jahren: Maximal 913 Tage (30 Monate), mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu 182 Tage (6 Monate) bei Teilnahme an einer Weiterbildung.
Ab 55 Jahren: Maximal 1.095 Tage (36 Monate).
Seit dem 1. Februar 2023 wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um 25 % gekürzt, wenn die Arbeitsmarktlage als "gut" eingestuft wird. Eine Mindestbezugsdauer von 182 Tagen (ca. 6 Monate) bleibt jedoch bestehen. Diese Anpassung zielt darauf ab, das System flexibler an die wirtschaftliche Situation anzupassen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses treten bestimmte Sperrzeiten in Kraft, bevor das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird:
Allgemeine Sperrzeit: Unabhängig von der individuellen Situation beträgt die allgemeine Sperrzeit 7 Tage.
Sperrzeit bei Urlaubsabgeltung: Wenn der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub erhält, kann eine zusätzliche Sperrzeit von bis zu 30 Tagen verhängt werden.
Sperrzeit bei hohen Abfindungen: Bei Zahlung von Abfindungen, die über den gesetzlichen Mindestbeträgen liegen, kann eine weitere Sperrzeit von bis zu 150 Tagen gelten.
Diese Sperrzeiten können kumuliert werden, wobei die maximale Gesamtsperrzeit 150 Tage nicht überschreiten darf.
Die Reformen der Arbeitslosenversicherung in Frankreich zielen darauf ab, das System an die wirtschaftliche Lage und die Herausforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen.
Ein zentrales Element ist die Verkürzung der Bezugsdauer um 25 % bei guter Arbeitsmarktlage, um Anreize für eine schnellere Wiedereingliederung in den französischen Arbeitsmarkt zu schaffen. Diese Maßnahme soll Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen unterstützen und die Arbeitslosenquote weiter senken.
Zusätzlich wurden Maßnahmen eingeführt, die die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes an die aktuelle Wirtschaftslage koppeln. Entsprechend kann bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation die Bezugsdauer verlängert werden, um den Betroffenen längerfristig Unterstützung zu bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Regelungen zur Arbeitslosenversicherung in Frankreich regelmäßig angepasst werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich daher kontinuierlich über aktuelle Entwicklungen informieren, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und entsprechend handeln zu können.
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Olivier Geslin

