Arbeitskosten in Frankreich und Deutschland im EU-Vergleich
Die immer wichtiger werdenden Arbeitskosten in Deutschland waren noch nie so nah an denen in Frankreich. Laut Destatis mussten Unternehmen für eine Arbeitsstunde in Deutschland durchschnittlich 37,50 Euro für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers ausgeben, in Frankreich waren es 37 Euro. So gering war der Unterschied seit Jahren nicht. Sollte die Entwicklung so weitergehen, wird die Einstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich also weniger als in Deutschland kosten, was bereits in der verarbeitenden Industrie der Fall ist.
2. Arbeitskosten in Deutschland über dem EU-Durchschnitt
3. Lohnnebenkosten in Deutschland
4. Methodische Hinweise: Zusammensetzung der Arbeitskosten
Seit 2011 werden jedes Quartal die Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung in Europa (ECMO), auf der Grundlage des Arbeitskostenindizes von Eurostat, veröffentlicht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Daten, war diese Veröffentlichung ausgesetzt worden, wurde aber für das dritte Quartal 2021 wieder aufgenommen.
Diese Daten sind aber noch mit Vorsicht zu genießen, da es schwierig ist, die Arbeitszeit in Zeiten gesundheitlicher Einschränkungen zu messen. Aus diesem Grund bevorzugen wir den Vergleich mit den Daten vom Jahresende 2019.
In der gesamten Industrie und den marktbestimmten Dienstleistungen:
Die Arbeitskosten pro Stunde für die gesamte Eurozone werden für das 3. Quartal 2021 auf durchschnittlich 33,10 € geschätzt. Sie steigen um +3,3 % im Vergleich zum 4. Quartal 2019.
In Frankreich belaufen sich die Kosten pro Arbeitsstunde in allen marktbestimmten Sektoren auf 38,80 € und steigen damit um 3,7 % im Vergleich zum 4. Quartal 2019.
In Deutschland betragen sie 38,60 € und steigen um 3,9 % gegenüber dem vierten Quartal 2019.
In Spanien stieg er um 2,9 % und in Italien um 2,4 %.
In der verarbeitenden Industrie:
Die Arbeitskosten pro Stunde lagen im 3. Quartal 2021 im Durchschnitt der Eurozone bei 35,50 € und stiegen damit um +2,7 % gegenüber dem 4. Quartal 2019.
In Frankreich beliefen sich die Kosten pro Stunde im verarbeitenden Gewerbe auf 40,00 €, ein Anstieg um 3,4 % gegenüber dem 4. Quartal 2019.
In Deutschland betrugen sie 43,80 €, ein Anstieg um 4 % gegenüber dem 4. Quartal 2019.
In Spanien stieg er um 2,7 % und in Italien um 1,4 %.
Arbeitskosten in Deutschland durchschnittlich rund 31 % über dem EU-Durchschnitt
Gemessen am EU-Durchschnitt von 28,00 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen im Jahr 2020 rund 31 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand ist damit gegenüber dem Jahr 2019 gleichgeblieben.
Arbeitsstunde in der deutschen Industrie 46 % teurer als im EU-Durchschnitt
Im verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2020 durchschnittlich 41,60 Euro. Beschränkt auf diesen Wirtschaftsbereich lag Wie im Jahr zuvor lag Deutschland im EU-Vergleich auf Rang 3. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 % teurer als im EU-Durchschnitt (28,50 Euro).
Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 34,10 Euro pro Arbeitsstunde EU-weit auf dem 7. Rang (21 % über dem EU-Durchschnitt), 2019 hatte Deutschland noch auf Rang 9 gelegen.
Deutschland bei Lohnnebenkosten auf Rang 12 innerhalb der EU
Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2020 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 27 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 32 Euro.
Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf dem 12. Platz. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (47 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt.
Sinkende Lohnnebenkosten durch Corona-Hilfsprogramme
Die Corona-Hilfen der nationalen Regierungen haben sich in den EU-Staaten auch auf die Lohnnebenkosten ausgewirkt.
Neben Kurzzeitarbeitsregelungen stellten Subventionszahlungen und / oder Steuervergünstigungen ein wesentliches Element dar, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Steigen diese Zahlungen, so sinken anteilig die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber.
In Irland haben sich infolgedessen die Lohnnebenkosten je 100 Euro Bruttoverdienst halbiert (von 18 auf 9 Euro).
Arbeitskosten seit Krisenbeginn um 5,6 % gestiegen
Destatis verglich die derzeitigen Arbeitskosten auch mit jenen vor der Corona-Krise. Die Analyse ergab, dass sich eine Stunde Arbeit im letzten Quartal 2021 gegenüber dem vierten Quartal 2019 um 5,6 % verteuert hat. Laut Destatis erklärt sich diese Erhöhung vor allem damit, dass die Arbeitskosten während dieser Zeit stärker gestiegen sind als die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Stunden je Beschäftigen.
Untersucht wurde auch die Entwicklung der Arbeitskosten in der Europäischen Union: die neuesten Ergebnisse beziehen sich auf das dritte Quartal 2021. Die Erhebung berücksichtigt das produzierende Gewerbe und die wirtschaftlichen Dienstleistungen ohne den öffentlichen Dienst und das Gesundheitswesen. Die Auswertung ergibt, dass sich der durchschnittliche Arbeitskostenindex aller 27 Mitgliedstaaten gegenüber dem dritten Quartal 2020 um 2,9 % erhöhte. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Deutschland weist einen Arbeitskostenanstieg von 2,2 % auf und liegt damit unter dem europäischen Mittelwert.
Dienstleistungssektor ist in Deutschland weniger kostenintensiv
Im deutschen Dienstleistungssektor verhält es sich genau umgekehrt: Der Unterschied zwischen den Arbeitskosten in der Industrie und denen im Dienstleistungssektor ist in Deutschland mit rund 20 % größer als in jedem anderen EU-Land. Mit 34,20 Euro rangiert die Bundesrepublik im unteren Durchschnitt der zwölf Euro-Kernländer. Somit ist Deutschlands dritter Sektor besser für den Wettbewerb gewappnet.
Die Arbeitskosten setzen sich aus zwei größeren Bestandteilen zusammen, den Bruttoverdiensten sowie Lohnnebenkosten.
Zu den Bruttoverdiensten zählen:
- Entgelt für geleistete Arbeitszeit
- Sonderzahlungen
- vermögenswirksame Leistungen
- Vergütung für nicht gearbeitete Tage
- Sachleistungen
- Bruttoverdienste der Auszubildenden
Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Lohnnebenkosten beinhalten:
- Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
- Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- sonstige Aufwendungen des Arbeitgebers
- Steuern zu Lasten des Arbeitgebers
Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
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