Falsche Angaben im französischen Lebenslauf: Welche Folgen haben Lügen?
Nur ein klein wenig die Wahrheit verschönern für den Traumjob... Immer wieder stoßen französische Personaler auf frisierte Lebensläufe in Bewerbungen. Sei es nur eine kleine Lüge, wie die zusätzliche Fortbildung, oder aber auch größere Unwahrheiten, bei denen der Besitz von universitären Diplomen vorgegaukelt wird. Täuschungen in Lebensläufen sind ein Thema, vor dem Arbeitgeber nicht die Augen verschließen sollten.
2. Welche Lügen sind in französischen Lebensläufen häufig verbreitet?
3. Wie häufig werden Lebensläufe frisiert?
4. Aus welchen Gründen wird geschummelt?
5. Sich die Einladung zum Vorstellungsgespräch erlügen
6. Ein CV wird häufig nur überflogen
7. Und wenn das Tricksen auffällt?
8. Kann der Arbeitgeber juristische Schritte einleiten?
9. Spezialisierte Firmen überprüfen den Werdegang der Bewerber
10. Frankreich erleichtert das Aufdecken falscher Angaben im Lebenslauf
11. Wie kann man sich als Arbeitgeber schützen?
12. Früher oder später kommt die Wahrheit ans Licht
Bedauerlicherweise war es unter französischen Personalern nie groß in Mode, einen CV auf dessen Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Laut einer Studie der Personalvermittlung Florian Mantione, führen 71 % der Unternehmenschefs oder Personaler keinerlei Kontrollen durch. Wer sich aber nicht wirklich mit den Lebensläufen auseinandersetzt, kann später Probleme bekommen, etwaige Schummeleien zu entdecken. Allerdings haben Personaler auch dann durchaus noch Möglichkeiten, dies zu korrigieren.
Verschönern kann dann auch bedeuten, bestimmte störende Tatsachen zu verschweigen. Die erste Schummelei ist die Lüge durch Auslassung.
Bewerbungsfachleuten zufolge wird besonders häufig bei den Angaben zu Sprachen und Alter sowie dem Grund für die Beendigung des alten Jobs gemogelt. So wird etwa schnell mal aus einem unbefristeten Vertrag, der nach der Probezeit nicht verlängert wurde, ein befristeter.
Und hinter "inhaltlichen Meinungsverschiedenheiten" steckt nicht selten schlechtes Benehmen oder unangemessenes Verhalten im Betrieb. Doch auch Fakten, wie diverse Auslandsaufenthalte oder gar der Besitz von Hochschulabschlüssen renommierter Universitäten, werden frei erfunden.
Dieses Fehlverhalten ist dabei keine große Überraschung. Einer Studie des Personaldienstleisters Robert Half zufolge, halten nur 54 % der französischen Personaler Lebensläufe für verlässlich.
Die Konkurrenz unter den Bewerbern nimmt ebenso zu, wie die Anforderungen der Personaler, zumindest in bestimmten Bereichen. Das Verschönern von Lebensläufen greift seit einigen Jahren immer weiter um sich, als Resultat des steigenden sozialen und beruflichen Drucks, der auf den Kandidaten lastet.
Viele sehen das Modifizieren des eigenen Lebenslaufes als einzige Möglichkeit überhaupt in Betracht gezogen zu werden. Dies gilt vor allem für diejenigen, die nicht alle nötigen Qualifikationen für den Posten mitbringen, denn steigender Leistungsdruck auf dem Arbeitsmarkt ist einer der führenden Gründe für das Lügen im Lebenslauf.
So sollen Sie bitte die besten Schulen besucht und zudem besonders originelle und bereichernde Berufserfahrungen gemacht haben. So kann aus einem zweimonatigen Praktikum in einem Unternehmen schnell mal ein halbes Jahr werden. Die Unternehmen wollen quasi die eierlegende Wollmilchsau.
Seit den Neunzigerjahren geben viele erfahrene Bewerber ihr Alter nicht mehr an, um überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Sie passen sich und ihren Werdegang also an, um dem Personaler das zu geben, was er offenbar will.
Das Verfassen und Bearbeiten des Lebenslaufes gehört zu den wichtigsten Schritten im Bewerbungsverfahren in Frankreich, dieser soll schließlich die Eintrittskarte zum Vorstellungsgespräch sein.
Da ist es für viele nachgerade verlockend, die Angaben hier ein wenig zu "optimieren", dort etwas hinzuzuerfinden oder rundweg zu betrügen. Die Bewerber wissen, dass die oft automatisierten Systeme Bewerbungen zunächst nach dem Kriterium passender Abschlüsse filtern. Sie verwenden Schlüsselbegriffe, erklären dann aber bei Nachfrage, dass sie lediglich über einen "gleichwertigen Abschluss" verfügen, allerdings eben nicht über den angegebenen.
Eine gewisse Schuld liegt auch bei den Personalvermittlern, zumindest in bestimmten Branchen. Bei ihrer Suche nach interessanten Profilen, schauen sie einfach manchmal nicht allzu genau hin, denn es ist schwer noch ein "Prachtexemplar" aufzutun, besonders wenn potentielle und sehr gute Kandidaten sich schon beim Arbeitsamt drängeln.
Der Arbeitgeber, der ein solches Exemplar gefunden hat, ist so zufrieden, dass er gar nicht weiter suchen muss. Diese Art der Vogelstrauß-Politik führt dazu, dass jene, die besonders frech sind, nach dem Motto - "Dreistigkeit siegt" - einen Fuß in die Tür bekommen.
Es wird geschätzt, dass bis zu 75 % der Lebensläufe "aufgehübscht" werden. Und die Tricksereien reichen bis ganz nach oben. So mussten sich etwa in der Politik Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy und die frühere französische Justizministerin Rachida Dati kritischen Fragen zu ihren Lebensläufen stellen. Auch der einstige Chef des Internetunternehmens Yahoo, Scott Thompson, musste wegen eines erfundenen Diploms seinen Hut nehmen.
Die Konsequenzen können aber noch deutlich härter ausfallen. So wurde etwa der Chef des Flughafens im französischen Limoges aus ähnlichen Gründen zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, ohne Bewährung.
Sollte ein Betrug im Lebenslauf auffliegen, so sind die Möglichkeiten des hereingelegten Personalers begrenzt.
Rechtliche Schritte einzuleiten kann riskant sein. Die Berufungsgerichte sind bei diesem Thema immer strenger. Sie gehen davon aus, dass die Arbeitgeber den Schummeleien bereits im Bewerbungsverfahren und vor einer Anstellung auf die Spur kommen können.
Dennoch kann ein aufgehübschter Lebenslauf schnell als "Betrug" gewertet werden, damit ist dann der Arbeitsvertrag hinfällig. Laut der Rechtsprechung sollte in diesem Fall allerdings bewiesen werden, dass das Diplom für die Einstellung entscheidend war. Das betrifft etwa den Gesundheitsbereich.
Das Verifizieren von Lebensläufen in Frankreich ist noch immer nicht so geläufig, wie beispielsweise in angelsächsischen Ländern. Dennoch gehen immer mehr französische Personaler den Schritt und beauftragen spezielle Firmen, die anschließend den Werdegang des Bewerbers auf seine Richtigkeit prüfen.
Des Weiteren unterliegt jeder Bewerber in Frankreich dem Paragraphen L 1221-6 des Arbeitsgesetzbuches. Dieser besagt nämlich, dass "der Bewerber verpflichtet ist, auf Informationsanfragen nach Treu und Glauben zu antworten".
Die ehemalige französische Ministerin für nationale Bildung für Hochschulbildung und Forschung, Najat Vallaud-Belkacem, führte einen digitalen öffentlichen Dienst ein, der bei dem Erkennen von Unwahrheiten im Lebenslauf unterstützen soll. So wird das Aushändigen von zertifizierten Abschlusszeugnissen aller nationalen Abschlüsse, die einen Hochschulgrad verleihen, ermöglicht.
Arbeitgeber können sich dadurch darauf berufen, dass die Angaben zu Zeugnissen und Abschlüssen nicht korrekt waren. Das Unternehmen muss dann aber nachweisen, dass die notwendigen Kompetenzen beim Angestellten fehlen. Wenn der Mitarbeiter aufzeigt, dass er dennoch für den Job geeignet ist, kann es schwierig werden, da es keinerlei juristische Konsequenzen gibt.
Selbst bei einem falschen Diplom sind die Dinge nicht unbedingt einfacher. Grundsätzlich gilt, dass es die Aufgabe des Unternehmens ist, die Angaben des Kandidaten vor einer Einstellung zu prüfen.
Französische Bewerbungsunterlagen können vorab auf verschiedene Art und Weise auf ihren Wahrheitsgehalt hin geprüft werden. Mit Genehmigung des Bewerbers können frühere Arbeitgeber kontaktiert werden, um etwa Angaben zu überprüfen, wie beispielsweise die Höhe des dem Bewerber anvertrauten Budgets oder die Anzahl der Mitarbeiter, für welche er verantwortlich war. Außerdem kann man sich an frühere Mitarbeiter und Geschäftspartner des Kandidaten wenden.
Personalvermittler und Headhunter können auch auf ihre guten Marktkenntnisse vertrauen und auf Kontakte zu spezialisierten Beratern in unterschiedlichen Bereichen zurückgreifen. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, sich von einem potentiellen Mitarbeiter vorsorglich unterschreiben zu lassen, dass er in allem die Wahrheit angegeben hat. Solch ein Dokument ist rechtskräftig.
Anstatt im CV zu lügen, sollte man lieber die eigenen Stärken hervorheben, denn Personalverantwortliche sind in der Regel nur wenig daran interessiert, welche Tätigkeit Sie in welchem Jahr ausgeführt haben. Vielmehr hält er Ausschau nach sogenannten Softskills.
Sollte deshalb eine Lücke in Ihrem Lebenslauf auftauchen, nutzen Sie lieber die Gelegenheit, um Ihrem Gegenüber zu erklären, welche anderen Aktivitäten Sie in diesem Jahr beschäftigt haben. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Freiwilligendienst (service civique) oder vielleicht eine Weltreise handeln!
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