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Zuspätkommen zur Arbeit in Frankreich: was Sie riskieren

Zuspätkommen zur Arbeit in Frankreich: was Sie riskieren

Sie sind kein Frühaufsteher und Pünktlichkeit gehört auch nicht zu Ihren Stärken? Sie sollten aufpassen, denn ein solches Verhalten kann Konsequenzen haben. Welche Disziplinarmaßnahmen und Sanktionen gibt es laut französischem Arbeitsrecht, wenn man zu spät zur Arbeit kommt? Riskiert man sogar eine fristlose Kündigung? Wir erklären Ihnen wie Sie sich bei wiederholtem Zuspätkommen beim Job in Frankreich vor bösen Überraschungen schützen können.



Entlassung bei Verspätungen in Frankreich

1. Entlassung bei Verspätungen in Frankreich

In französischen Tarif- und Arbeitsverträgen sind in der Regel bestimmte Maßnahmen vorgesehen, mit denen man disziplinarisch gegen Mitarbeiter vorgehen kann. Dabei kann es sich um eine Anhörung vor einer Kommission handeln, bei der man zu einer geplanten Entlassung Stellung nehmen kann.

Werden solche Vereinbarungen vom Management nicht berücksichtigt, hat eine Entlassung keine seriöse Grundlage. Wenn Sie Zweifel oder Fragen haben, dann sollten Sie sich auf jeden Fall den für Sie geltenden Vertrag anschauen.

In Frankreich können unentschuldigtes Fehlen oder wiederholte Verspätungen bei der Arbeit nichtsdestotrotz eine schwerwiegende Verfehlung (faute grave) darstellen. Die französische Rechtsprechung sieht diesen gegeben, wenn:

  • ein Mitarbeiter, der nach Erhalt einer Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen erneut eine Woche lang ohne Erlaubnis fehlt.

  • ein Mitarbeiter sich weigert, trotz erhaltener Abmahnung wegen wiederholter Abwesenheit, seine Fehlzeiten zu erklären und es versäumt, seinen Arbeitgeber über eine geplante Abwesenheit (etwa am Jahresende) zu informieren, was es den Verantwortlichen schwermacht, einen Ersatz zu finden.

Kein schwerwiegendes Vergehen ist dagegen das Zuspätkommen um ein paar Minuten, selbst wenn der Betreffende in den 18 vorangehenden Monaten bereits einmal eine Abmahnung wegen Zuspätkommens erhalten haben sollte.


2. Zuspätkommen wegen eines Streiks

Liegt ein Streik im öffentlichen Personennahverkehr in Frankreich vor, so dass der Mitarbeiter verspätet in der Firma eintrifft, so stellt dies kein Vergehen dar.

Dies, so die Rechtsprechung, kann dem Angestellten nicht zur Last gelegt werden. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Fehlzeiten zu zahlen, es sei denn, der Tarifvertrag sieht anderes vor.



Verspätung bei Verkehrsunfall

3. Verspätung bei Verkehrsunfall

Die Verspätung eines Angestellten, der beispielsweise einen Verkehrsunfall hatte, wird nur dann nach den Vorschriften zum Wegeunfall entschädigt, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall mit der Arbeit zusammenhängt.

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