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Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich (SMIC) 2024: Höhe / Betrag

Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich (SMIC) 2024: Höhe / Betrag

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, den sogenannten SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance). Seit dem 1. Januar 2024 liegt dieser Mindestlohn in Frankreich bei 11,65 € in der Stunde und 1 766,92 € im Monat (jeweils Brutto), was einem monatlichen Netto von 1 398,70 € bzw. 9,23 € in der Stunde entspricht.



Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)

1. Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)?

Nicht, dass es unbedingt das Ziel sein sollte, in Frankreich vom SMIC zu leben, aber für den Fall der Fälle sollte man Bescheid wissen.

Der SMIC gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, und zwar in allen französischen Regionen - ganz Kontinentalfrankreich, den überseeischen Departements und der Gebietskörperschaft Saint-Pierre-et-Miquelon.

Er gilt für private Arbeitgeber, einschließlich für öffentliche Einrichtungen mit gewerblichen Interessen (Établissements publics à caractère industriel et commercial, kurz EPIC) und für private Arbeitnehmer von öffentlichen Verwaltungseinrichtungen (Établissements public à caractère administratif, kurz EPA).

Der SMIC gilt unabhängig vom Inhalt und der Form des Arbeitsvertrags (unbefristet, befristet, Teilzeit etc.) und unabhängig von der Art der Vergütung (nach Zeit, Leistung, pro Aufgabe, pro Stück, als Provision oder als Trinkgeld). Er muss ab dem ersten Tag des Arbeitsvertrages eingehalten werden, auch während der Probezeit.

Jugendliche, die jünger als 18 Jahre alt sind und weniger als sechs Monate Berufserfahrung mitbringen, erhalten 90 % des SMIC. Jugendliche unter 16 Jahren mit ebenfalls weniger als sechs Monaten Berufserfahrung bekommen 80 %.

Außerdem gibt es Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen und Kriegsverletzungen.



Seit wann gibt es den Mindestlohn in Frankreich

2. Seit wann gibt es den Mindestlohn in Frankreich?

Das Prinzip des Mindestlohns wurde in Frankreich schon sehr früh durch das Gesetz vom 11.02.1950 eingeführt, in anderen westlichen Ländern kam er meist später, wie beispielsweise 2015 in Deutschland.

Er hieß damals noch garantierter berufsgruppenübergreifender Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel garanti, SMIG). Der SMIG wurde eingeführt, um Armut vorzubeugen und den Verbrauch zu steigern. Er wurde zunächst auf Grundlage des typischen Bedarfs einer ledigen Person, die im Pariser Großraum oder im restlichen Frankreich wohnt, berechnet. In einem zweiten Schritt wurde der SMIG an die Preiserhöhung gebunden.

1970 wurde der Name SMIG in SMIC geändert und wird seitdem entsprechend der Preiserhöhungen und dem Anstieg des Durchschnittslohns jährlich neu bewertet.

Die Umstellung auf die 35-Stunden-Woche zwischen 1997 und 2002 führte zur Einführung von fünf verschiedenen Mindestlöhnen. Diese wurden nach und nach zusammengelegt, und seit dem 01.07.2002 gibt es nur noch einen einzigen SMIC.

Der Anstieg des Mindestlohns wird nach zwei Kriterien berechnet:

  • Nach der Inflation, die für die 20 % der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen gemessen wird.

  • Auf der Grundlage der Hälfte des Kaufkraftgewinns des durchschnittlichen Stundenlohns von Arbeitern und Angestellten.

Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich sowohl an den Preisen als auch an den Löhnen.



Gibt es SMIC bei einer Tätigkeit in Teilzeit

3. Gibt es SMIC bei einer Tätigkeit in Teilzeit?

Fällt man aus dem Raster, wenn man in Frankreich "nur" Teilzeit arbeitet? Nein, denn der französische Gesetzgeber hat auch hier an die Arbeitnehmer gedacht.

Für Teilzeitbeschäftigte wird der Mindestlohn nach geleisteten Arbeitsstunden pro Woche berechnet. Die Anzahl der wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden wird mit dem Betrag des stündlichen Mindestlohns multipliziert, anschließend mit 52 (Anzahl der Wochen im Jahr) multipliziert und durch 12 (Anzahl der Monate im Jahr) geteilt. So erhält man den monatlichen Mindestlohnbetrag, der der Teilzeitarbeit entspricht.



Hat der tarifliche Mindestlohn Vorrang vor dem SMIC

4. Hat der tarifliche Mindestlohn Vorrang vor dem SMIC?

Die meisten Tarifverträge sehen einen tariflichen Mindestlohn vor. Wenn der vom Tarifvertrag vorgesehene Lohn niedriger als der SMIC ist, muss der Arbeitgeber einen Zuschlag zahlen, um den Betrag des SMIC zu erreichen.

Wenn der Tarifvertrag allerdings einen Mindestbetrag vorsieht, der höher ist als der SMIC, muss der Arbeitgeber den tariflichen Mindestlohn zahlen.

Die ausgenommenen Beträge sind:

  • Rückerstattungen von Kosten (einschließlich der Transportprämie)
  • Zuschläge für Überstunden
  • Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens
  • Prämien für Betriebszugehörigkeit, Fleiß oder in Bezug auf besondere Arbeitsbedingungen (z.B. Prämie für schlechte hygienische Bedingungen)
  • Urlaubsgeld und Jahresendprämie, außer wenn sie in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden
  • vergütete Pausen

Wenn Sie nähere Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich erhalten wollen, können Sie sich auf Service-Public.fr einen Überblick verschaffen. Eine weitere Informationsquelle ist der Servicebereich Info-Emploi des Ministère de l'Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale unter Travail-Emploi.gouv.fr. Diese offiziellen Webseiten der französischen Verwaltung sind allerdings nur in französischer Sprache aufrufbar.

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