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Praktikum in Frankreich: Voraussetzungen, Bezahlung & Tipps

Praktikum in Frankreich: Voraussetzungen, Bezahlung & Tipps

Wer ein Praktikum in Frankreich plant, trifft nicht nur auf spannende berufliche Erfahrungen, sondern auch auf ganz eigene Regeln. Von der Praktikumsvereinbarung bis zur Vergütung, vieles läuft anders als in Deutschland. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

 



Voraussetzungen, um ein Praktikum in Frankreich zu absolvieren

1. Voraussetzungen, um ein Praktikum in Frankreich zu absolvieren

Bürger von EU-Staaten benötigen keinerlei Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen für ein Praktikum in Frankreich. Staatsangehörige anderer Länder können sich auf der offiziellen Seite des öffentlichen Dienstes in Frankreich, Service-Public, nach den Bedingungen erkundigen.

Eine Praktikumsvereinbarung (convention de stage), und damit ein während des Praktikums bestehendes Verhältnis zu einer Ausbildungseinrichtung oder Hochschule, ist für alle Praktika im öffentlichen wie auch im privaten Sektor verpflichtend.

📋 Anmerkung: Für Abiturienten und Studienabsolventen, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen, hilft das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) mit dem Programm Praxes bei der Praktikumsvereinbarung für Praktika von ein bis sechs Monaten.


2. Alles zur französischen Praktikumsvereinbarung

Praktika in Frankreich unterliegen vorschriftsmäßig einem Abkommen in Form einer Praktikumsvereinbarung, die von drei Parteien unterzeichnet werden muss:

  • dem Praktikanten / der Praktikantin
  • dem Unternehmen (oder dem Organismus), in dem das Praktikum absolviert wird
  • der Ausbildungseinrichtung bzw. Hochschule

Das beinhaltet die Praktikumsvereinbarung

In der Regel wird die Praktikumsvereinbarung von der Ausbildungseinrichtung bzw. Universität in Abstimmung mit dem Unternehmen aufgesetzt und beinhaltet die rechtlichen und organisatorischen Modalitäten zur Absolvierung des Praktikums sowie die Verpflichtung aller unterzeichnenden Parteien. Gesetzlich festgelegt sind folgende Inhalte:

  • Bestimmung der Tätigkeiten: Die Aufgaben, welchen der Praktikant betraut sein wird und welche auf bestimmte Ausbildungsziele ausgerichtet sind.

  • Datum: Der Beginn und das Ende des Praktikums.

  • Arbeitszeiten: Die maximale Dauer der Anwesenheit des Praktikanten im Unternehmen pro Woche sowie unter Umständen nachts, an Sonn- oder Feiertagen.

  • Vergütung: Die Höhe der Bezahlung sowie die Zahlungsweise.

  • Vergünstigungen: Vorteile, die das Unternehmen dem Praktikanten zukommen lässt, insbesondere hinsichtlich der Verpflegung, Unterbringung und Erstattung von Kosten, die diesem zur Absolvierung des Praktikums angefallen sind.

  • Regelung zur sozialen Absicherung: Von welcher der Praktikant profitiert, inklusive Arbeitsunfallversicherung (gemäß Artikel L. 412-8 Code de la Sécurité Sociale) sowie u.U. die Verpflichtung des Praktikanten zu einer Haftpflichtversicherung.

  • Bedingungen: Unter denen der Praktikumsverantwortliche (Repräsentant der Ausbildungseinrichtung oder des Unternehmens) die Betreuung des Praktikanten sicherstellt.

  • Bedingungen zur Ausstellung einer Praktikumsbescheinigung: Falls notwendig, die Modalitäten zur Anerkennung des Praktikums, um den Studienabschluss zu erlangen.

  • Modalitäten zu Praktikumsaussetzung und -rücktritt

  • Bedingungen zur Abwesenheit: Unter denen der Praktikant berechtigt ist, vor allem im Rahmen der von der Ausbildungseinrichtung angegebenen Verpflichtungen, fernzubleiben

  • Interne Klauseln des Unternehmens: Vorschriften, die auf den Praktikanten anwendbar sind.

In welchen Fällen eine Praktikumsvereinbarung nicht abgeschlossen werden darf

Um sicherzustellen, dass ein Praktikum in Frankreich auch tatsächlich dem Zweck der Ausbildung und Annäherung an einen Beruf dient, darf für die folgenden Fälle keine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen werden:

  • Das Ausführen einer regelmäßigen Tätigkeit, die einer permanenten Arbeitsanstellung entspricht.

  • Arbeit, die dem Auffangen eines vorübergehenden Anstiegs des Arbeitsanfalls in einem Unternehmen dient.

  • Saisonarbeit

  • Die Vertretung eines Angestellten oder Vertreters im Falle von dessen Abwesenheit oder Aussetzung des Arbeitsvertrages.



Vergütung, Krankenversicherung, Finanzierung während eines Praktikums

3. Vergütung, Krankenversicherung, Finanzierung während eines Praktikums

Bezahlung während eines Praktikums

In Frankreich muss jedes Praktikum, das über 2 Monate dauert, monatlich vergütet werden. Die Minimalvergütung liegt bei 4,50 € pro Stunde. Bei einer Tarifvereinbarung, einem erweiterten Abkommen oder schlicht nach Ermessen des Unternehmens, kann der Lohn auch höher sein.

Wenn die Vergütung dem Minimalstundenlohn entspricht, fallen keinerlei Sozialabgaben an. Liegt sie darüber, richtet sich die Höhe der Abgaben nach der Vergütung. Da ein Praktikum aber keiner Festanstellung entspricht, entfallen hierbei die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und die Gewerkschaftsorganisation.

Krankenversicherung als Praktikant

Innerhalb der Europäischen Union gilt ein Sozialversicherungsabkommen, so dass man über seine deutsche Versicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auch in Frankreich krankenversichert ist.

Dennoch sollte man sich vor Praktikumsantritt bei seiner deutschen Krankenversicherung genau informieren, welche Leistungen von dieser bei einer Krankheit oder einem Unfall im Ausland abgedeckt sind und, falls notwendig, entsprechende Zusatzversicherungen abschließen.

Zu beachten: Bei einem Studium in Frankreich gelten andere Versicherungsbedingungen.

Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet mehrere Stipendienprogramme für Praktika im Ausland, zum Beispiel im Rahmen des europäischen Programms Erasmus+ oder des Carlo-Schmid-Programms für Praktikumsstellen in internationalen Organisationen und EU-Institutionen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten stellen beispielsweise der Bildungskredit oder das Auslands-BAföG dar. Da bei letzterem zum Teil andere Kriterien gelten als beim BAföG im Inland, können auch Studenten oder Auszubildende einen Antrag stellen, die im Inland keine Förderung erhalten.

📌 Gut zu wissen: Auf der Seite des DFJW sind sowohl Praktikumsangebote als auch verschiedene Förderprogramme zur Finanzierung des Praktikums in Frankreich zu finden.



Praktikum als Sprungbrett nutzen

4. Praktikum als Sprungbrett nutzen

Laut einer Umfrage von Dares hängt der Verbleib im Unternehmen von dessen Größe ab:

  • Kleinunternehmen (0 bis 9 Mitarbeiter): 33 % der Personen, die ihr Praktikum in Kleinbetrieben (0–9 Mitarbeitende) absolviert haben, sind zum Zeitpunkt der Umfrage dort beschäftigt.

  • Mittelgroße Unternehmen (über 200 Mitarbeiter): 48 % der Personen, die ihr Praktikum in mittleren oder großen Unternehmen gemacht haben, arbeiten weiterhin dort.

Dabei empfiehlt es sich, ein Praktikum zu absolvieren, das länger als drei Monate dauert. In Frankreich haben längere Praktika einen höheren Stellenwert und verbessern die Chancen auf eine anschließende Festanstellung im jeweiligen Unternehmen, da sie genügend Zeit geben, sich in der Firma zu integrieren, Arbeitsprozesse zu verinnerlichen sowie mit dem potenziellen und künftigen Arbeitgeber in engeren Kontakt zu treten.

💡 Tipp: Neben der direkten Kontaktaufnahme zu eventuellen Wunschunternehmen, sind französische Praktikumsbörsen bei der Suche äußerst hilfreich. Auch auf den französischen Jobportalen werden Praktika ausgeschrieben.

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin