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Angehörigenpflege in Frankreich mit Ihrem Beruf vereinbaren

Angehörigenpflege in Frankreich mit Ihrem Beruf vereinbaren

Immer mehr Menschen stehen vor der Herausforderung, die Pflege von Angehörigen mit einer Vollzeittätigkeit vereinbaren zu müssen. Die steigende Lebenserwartung und der zunehmende Pflegebedarf machen diesen Balanceakt zwischen Arbeit und Pflege zu einem zentralen Thema für die Gesellschaft und Arbeitswelt. Wir beleuchten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, staatliche Hilfen sowie praktische Lösungen, um Ihren Angehörigen in Frankreich Hilfe zu leisten.

 



Betriebliche Vorkehrungen zur individuellen Anpassung der Arbeitszeit

1. Betriebliche Vorkehrungen zur individuellen Anpassung der Arbeitszeit

Sie betreuen einen pflegebedürftigen Angehörigen und gehen gleichzeitig einer beruflichen Tätigkeit nach? Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die es ermöglichen, als pflegender Angehöriger von der Arbeit freigestellt zu werden oder Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen. Es ist auch möglich, für Ihren Verwandten eine Betreuung zu Hause einzurichten.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Freistellung von pflegenden Angehörigen: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Urlaub für pflegende Angehörige beantragen. Im Rahmen dieser Auszeit (Congé de proche aidant) können Sie Ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder aussetzen. Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht ablehnen, es sei denn, Sie erfüllen die Bedingungen nicht (z. B. wenn Sie Ihren Urlaub zu kurzfristig beantragen). Dieser Urlaub wird mit der Tagespauschale für pflegende Angehörige (Allocation journalière du proche aidant) vergütet.

Eine Spende für freie Tage erhalten: Wenn Sie als Arbeitnehmer im privaten Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig sind, können Sie einem Kollegen, der eine ältere, pflegebedürftige Person betreut, Ruhetage schenken. Durch das Spenden von Ruhetagen (Don de jours de repos entre collègues) erhält der Arbeitnehmer, der davon profitiert, eine Vergütung für die Zeit, in der er sich um den Angehörigen kümmert. Diese Zeit der Abwesenheit wird für die Bestimmung der Rechte, die er aus seiner Betriebszugehörigkeit ableitet, einer tatsächlichen Arbeitsperiode gleichgestellt. Er behält alle Vorteile, die er vor Beginn seiner Abwesenheit erworben hat.

Die Freistellung wegen Familiensolidarität: Der Familiensolidaritätsurlaub (Congé de solidarité familiale) ermöglicht es Ihnen, wenn Sie Arbeitnehmer sind, eine Auszeit zu nehmen, um einen nahestehenden Menschen an seinem Lebensende zu begleiten. Er wird vom Arbeitgeber nicht vergütet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Tagespauschale gezahlt werden. Es gibt auch einen Urlaub für Familiensolidarität im öffentlichen Dienst.

Individuell angepasste Arbeitszeiten: Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten eines mithelfenden Familienangehörigen so ändern, dass sie an dessen Situation angepasst sind.

In Nachtschicht arbeiten: Wenn Nachtarbeit mit zwingenden familiären Verpflichtungen unvereinbar ist, insbesondere wegen der Betreuung eines Kindes oder einer pflegebedürftigen Person, stellt die Ablehnung von Nachtarbeit kein Vergehen oder einen Kündigungsgrund dar. Außerdem können Sie als Nachtarbeiter beantragen, dass Sie auf eine Tagesschicht versetzt werden möchten.

Möglichkeit im Home Office zu arbeiten: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ablehnung der Ausübung von Telearbeit gegenüber pflegenden Angehörigen zu begründen.

Weitere Vorschriften

Einige Unternehmen können im Rahmen ihrer Sozialverantwortung Vorkehrungen treffen, die Ihnen helfen, Ihre Berufsausübung und Ihre Aufgabe als Pflegekraft bestmöglich zu vereinbaren.

Wer Ihnen im Unternehmen Unterstützung bieten kann: Wenn es Ihnen schwerfällt, Ihre berufliche Tätigkeit mit Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger zu vereinbaren, sollten Sie nicht zögern, mit vertrauten Gesprächspartnern darüber zu sprechen, wie z. B. mit Ihrem Vorgesetzten, dem betrieblichen Sozialdienst Ihres Unternehmens (falls es einen solchen gibt), der Personalabteilung oder dem Amtsarzt.


2. Einrichtung von Haushaltshilfen für seinen altersschwachen Angehörigen

Ihr hilfebedürftiges Familienmitglied benötigt möglicherweise Unterstützung beim Aufstehen, bei der Zubereitung oder Einnahme von Mahlzeiten, bei Ausflügen ins Freie usw.

Eine Betreuung in den eigenen vier Wänden ermöglicht es, dass die Hilfe nicht mehr ausschließlich von Ihnen abhängt. Es ist möglich, den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes, das Liefern von Essen auf Rädern, etc. in Anspruch zu nehmen.

Die häusliche Pflege ermöglicht es Ihnen, mehr Zeit zu gewinnen und somit beruhigter einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Diese verschiedenen Maßnahmen und Begleitungen in der häuslichen Umgebung können teilfinanziert werden, beispielsweise durch die APA (Allocation personnalisée d'autonomie) oder die Beihilfen der Rentenkassen.



Einrichtung einer Tagesbetreuung für Ihren älteren nahestehenden Menschen

3. Einrichtung einer Tagesbetreuung für Ihren älteren nahestehenden Menschen

Die Tagespflege bietet älteren Menschen eine angepasste Betreuung an einem oder mehreren Tagen in der Woche. Als pflegender Angehöriger können Sie Unterstützung erhalten und sich Zeit für Ihre eigenen Beschäftigungen schaffen.


4. Erwägung der Wahl einer geeigneten Unterkunft für seinen älteren Angehörigen

Um eine den Bedürfnissen Ihres älteren, pflegebedürftigen Angehörigen angepasste Versorgung zu organisieren, kann ein Wohnungswechsel in Betracht gezogen werden.

Es gibt verschiedene Arten von Unterkünften, die verschiedene Bedürfnisse erfüllen: Fürsorge, Hilfestellung im Alltag, Organisation der Mahlzeiten, Leben in Gemeinschaft, etc.

Mehr dazu:

 
Jérôme

Jérôme Lecot