Rentenversicherung in Frankreich: Rentenkassen im Überblick

Das französische Rentensystem ist vielfältig und in mehrere Pflichtsysteme gegliedert, die je nach Berufsgruppe variieren. Drei Hauptgruppen stehen im Fokus: Arbeitnehmer im Privatsektor, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Selbstständige in freien Berufen. Jedes dieser Systeme hat eigene Regelungen für Beiträge, Rentenberechnung und Renteneintritt. Hier ist ein Überblick über diese drei Rentensysteme in Frankreich.
2. Das Rentensystem des öffentlichen Dienstes
3. Das Rentensystem der freien Berufe
4. Die Rentenreform in Frankreich: Streben nach Vereinheitlichung?
Grundversorgung (verwaltet von der CNAV)
Arbeitnehmer im Privatsektor zahlen Beiträge in das allgemeine Rentensystem der Sécurité sociale, das von der Caisse nationale d'assurance vieillesse (CNAV) verwaltet wird. Dieses System basiert auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktiven Beschäftigten finanzieren die Renten der Ruheständler.
Renteneintrittsalter: Das gesetzliche Mindestalter liegt bei 62 Jahren für ab 1955 Geborene. Die erforderliche Versicherungsdauer für eine Vollrente steigt schrittweise auf bis zu 172 Quartale (43 Jahre).
Berechnung der Rente: Grundlage ist der Durchschnitt der 25 besten Jahre des Bruttogehalts (bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze), multipliziert mit einem maximalen Rentensatz von 50 % bei voller Versicherungsdauer.
Zusatzversorgung (Agirc-Arrco)
Zusätzlich zahlen Arbeitnehmer in das obligatorische Zusatzrentensystem ein, das von der Agirc-Arrco verwaltet wird - seit 2019 ein Zusammenschluss der früher getrennten Systeme Agirc (für Führungskräfte) und Arrco (für alle Arbeitnehmer).
Punktesystem: Beiträge werden in Rentenpunkte umgewandelt, die bei Renteneintritt in eine monatliche Rente konvertiert werden.
Wert des Punktes: Jährlich neu festgelegt, bestimmt dieser den Rentenbetrag.
Malus/Bonus-System: Ein Solidaritätsabschlag (Malus von 10 % für drei Jahre) wird bei bestimmten vorgezogenen Renten zeitlich befristet angewandt.
Der öffentliche Dienst in Frankreich umfasst mehrere unterschiedliche Systeme, je nach Status: Staatsbedienstete, Angestellte der Kommunen oder des Gesundheitswesens, sowie spezielle Systeme (SNCF, RATP, EDF usw.).
Beamte auf Lebenszeit
Beamte zahlen in ein eigenes Rentensystem ein, das vom Staat oder der Caisse nationale de retraites des agents des collectivités locales (CNRACL) verwaltet wird.
Berechnung der Rente: 75 % des letzten Grundgehalts (ohne Prämien), vorausgesetzt eine volle Dienstzeit wurde erreicht.
Erforderliche Dauer: Wird schrittweise an die des Privatsektors angepasst (43 Jahre für ab 1973 Geborene).
Frühverrentung: Möglich für sogenannte aktive Kategorien (z. B. Polizisten, Pflegekräfte, Feuerwehrleute), teils schon ab 52 Jahren.
Zusatzrente (RAFP)
Da Prämien im Grundsystem nicht berücksichtigt werden, gibt es eine ergänzende Zusatzversorgung nach Punkten: die Retraite additionnelle de la fonction publique (RAFP).
Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater usw.) verfügen über eigene autonome Systeme, verwaltet von berufsständischen Versorgungswerken, die mehrheitlich in der Caisse nationale d'assurance vieillesse des professions libérales (CNAVPL) zusammengeschlossen sind. Eine Ausnahme bilden die Anwälte mit ihrer eigenen Kasse: der Caisse nationale des barreaux français (CNBF).
Grundversorgung
Das Grundsystem der CNAVPL gilt für alle freien Berufe und basiert auf einem Punktesystem.
Beiträge: Bemessen sich am Jahreseinkommen.
Rentenhöhe: Abhängig von der Anzahl der erworbenen Punkte und deren Wert beim Renteneintritt.
Berufsspezifische Zusatzkassen
Jeder Berufsstand hat zudem eine eigene Zusatzversorgung mit eigenen Regeln:
- CARMF für Ärzte
- CARPIMKO für medizinisches Hilfspersonal
- Cipav für Ingenieure, Architekten usw. (aktuell in Reform)
- CNBF für Anwälte (mit starkem innerberuflichem Solidaritätsprinzip).
Diese Zusatzsysteme beruhen ebenfalls auf einem Punktesystem mit unterschiedlichen Beitragssätzen und Rentenniveaus.
Seit mehreren Jahren versuchen aufeinanderfolgende Regierungen, das fragmentierte Rentensystem zu vereinfachen. Das Projekt eines universellen Rentensystems auf Punktbasis, das alle Systeme vereinen sollte, wurde begonnen, jedoch aufgrund sozialer Spannungen auf Eis gelegt.
Die Rentenreform in Frankreich von 2023 brachte eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 64 Jahre und passte einige Sonderregelungen an. Die grundlegende Struktur mit verschiedenen Systemen wurde jedoch beibehalten. Eine tiefgreifende Strukturreform könnte in Zukunft wieder auf die politische Agenda kommen.
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Olivier Geslin

