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Der französische Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Der französische Arbeitsvertrag: Darauf sollten Sie achten

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Anstellung in Frankreich! Bevor Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn sorgfältig prüfen: Mit Ihrer Unterschrift werden alle Bestimmungen verbindlich. Bei Verstößen kann der Arbeitgeber Sanktionen verhängen. Nehmen Sie sich daher Zeit, klären Sie Unklarheiten und fordern Sie bei Bedarf Korrekturen an.

 



Probezeit in Frankreich

1. Probezeit in Frankreich

Die Dauer der französischen Probezeit (période d'essai) muss zwingend in Ihrem französischen Arbeitsvertrag festgelegt sein, ebenso wie der Zusatz, ob diese unter bestimmten Umständen verlängert werden darf oder nicht.

Sollten diese Informationen nicht enthalten sein, hat der Arbeitgeber kein Recht eine Probezeit aufzuerlegen bzw. diese zu verlängern. Dies gilt selbst, wenn im Tarifvertrag (convention collective) eine Probezeit vorgesehen ist.

Weiterführende Informationen zur Probezeit und zum Tarifvertrag:


2. Gesetzliche Regelungen bei der Arbeitszeit in Frankreich

Ohne Ihr Einverständnis kann die vertraglich festgelegte Arbeitszeit (bspw. 35 Stunden pro Woche) nicht geändert werden.

Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, von Ihnen Überstunden zu verlangen und - ohne Ihr Einverständnis - die im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten zu ändern, sofern diese keinen ausschlaggebenden Punkt bei der Einstellung darstellen.

Dagegen ist eine Verlegung der Arbeitszeit (z.B. vom Tag in die Nacht), ohne dass Sie sich damit einverstanden erklärt haben, nicht zulässig.



Arbeitsort und Mobilitätsklausel

3. Arbeitsort und Mobilitätsklausel

Die Angabe des Arbeitsortes dient lediglich zur Information, außer wenn in Ihrem Vertrag explizit erwähnt wird, dass Sie ausschließlich an dem genannten Ort arbeiten werden. So kann Ihr Arbeitgeber Ihren Einsatzort ändern, unter der Voraussetzung, dass Sie in derselben Region bleiben.

Sollte in Ihrem Arbeitsvertrag eine Mobilitätsklausel (clause de mobilité) enthalten sein, kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen, auch überregional, in dem im Vertrag festgelegten Bereich, den Arbeitsort zu wechseln.


4. Aufgaben, Funktion und Status müssen klar definiert sein

Sie sollten stets darauf achten, dass Ihre Funktion, der Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie mögliche Personal- und Budgetverantwortung genau definiert werden. Ihr Status und Ihre Eingruppierung sollten Ihrer Funktion im Unternehmen entsprechen.

Achten Sie darauf nicht in einer zu niedrigen Kategorie zu landen, denn je nach Eingruppierung, fallen Sie in bestimmte Mindestlohnansprüche, die im Tarifvertrag festgelegt sind.

An einem neuen Arbeitsplatz kann es immer zu nicht vorhersehbaren Missständen kommen, wenn nicht alle Details in Ihrem französischen Arbeitsvertrag festgelegt worden sind, so zum Beispiel die Versetzung innerhalb des Unternehmens an eine Stelle, die Sie nicht mögen, oder ins Ausland, sowie Kompetenzminderung.

Solchen Verfahren kann man mit genauen Jobbeschreibungen, insbesondere bei Führungskräften, vorbeugen.



Variable Bezüge im Arbeitsvertrag festschreiben

5. Variable Bezüge im Arbeitsvertrag festschreiben

Wie in Deutschland ist die detaillierte Festlegung des Gehalts in französischen Arbeitsverträgen ein zentraler Punkt.

Schon vor Antritt der Stelle sollten fixe und variable Anteile der Vergütung (zum Beispiel bei Vertrieblern und Managern) festgelegt werden, da eine nachträgliche Regelung nicht immer das erwartete Ergebnis bringt.

Welche Kriterien zur Erreichung der Ziele angerechnet werden und wie die Gewichtung derselben gehandhabt wird, sollte ebenso vertraglich festgelegt werden, wie das Festgehalt, um Streitigkeiten mit den Vorgesetzten zu vermeiden.

Vage Formulierungen wie beispielsweise "keine Beschwerden von Seiten der Kunden" (absence de plainte d'un client) sollten nicht akzeptiert werden. Es müssen genaue Zahlen verlangt werden, z.B. die Anzahl der ausschlaggebenden Beschwerden. In diesem Fall wären folgende präzise Angaben zielführend:

"Bei keinerlei Beschwerden erreicht der Arbeitnehmer 100 % seiner Ziele, bei 10 % der bearbeiteten Dossiers erhält er nur 90 % der Prämie usw."

Aufgrund dieser Zielvereinbarungen ist es wichtig, dass sich der Arbeitnehmer vor Vertragsunterzeichnung immer über seine eigenen Kompetenzen in Bezug auf die von ihm verlangten Ziele im Klaren ist.


6. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich

Wenn Sie vertiefte und umfassende Informationen zum französischen Arbeitsrecht benötigen, empfiehlt es sich, die offizielle Internetseite code.travail.gouv.fr zu besuchen.

Dort finden Sie nicht nur den vollständigen Gesetzestext des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Code du travail), sondern auch praxisorientierte Erläuterungen, thematische Dossiers und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Plattform richtet sich sowohl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber und bietet unter anderem Orientierung zu Themen wie Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen oder Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Damit stellt die Seite eine zuverlässige und stets aktuelle Informationsquelle dar, die Ihnen einen fundierten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten im französischen Arbeitsrecht ermöglicht.

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin