Gehalt im Praktikum in Frankreich: rechtliche Regelungen und Infos
Ihr Unternehmen würde gerne einen Praktikanten in Frankreich einstellen, oder Sie sind selbst angehender Praktikant, wissen aber nicht genau welche Vergütung heutzutage dafür in Frage kommt. Die Bezahlung hängt auch von der Praktikumsdauer ab. Wir haben die wichtigsten Informationen und Regeln zum Gehalt bei einem Praktikum in Frankreich zusammengefasst und teilen Ihnen Tipps für genaueres Nachhaken mit.
2. Anerkennung der Praktikumsdauer in Frankreich
3. Höhe der Vergütung eines Praktikanten in Frankreich
4. Auszahlungsdatum beim Praktikum in Frankreich
5. Gehalt beim Praktikum in der Regel von französischen Sozialabgaben befreit
6. Pause zwischen zwei Praktika
7. Festanstellung nach einem in Frankreich absolvierten Praktikum
Wenn Ihr Praktikant in Ihrem Unternehmen ein Praktikum von mindestens zwei Monaten während eines Schul- oder Universitätsjahres absolviert, dann müssen Sie zwingend eine Vergütung anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Praktikum an einem Stück oder eventuell mit mehreren Unterbrechungen zu Ende gebracht wird.
Diese Vergütung kommt einem Gehalt nicht nahe, deswegen sollte ein Praktikant auch nicht als Angestellter gezählt werden.
Kürzere Praktika müssen nicht unbedingt vergütet werden, es hindert Sie aber niemand daran trotzdem einen Lohn zu zahlen, wenn Sie es wünschen.
Die obligatorische Mindestzahlung für Praktikanten beträgt 15 % des Stundenbetrags der Obergrenze der Sozialversicherung pro Praktikumsstunde, was 4,35 € im Jahr 2024 entspricht.
Es kann sein, dass eine Tarifvereinbarung oder ein Branchenabkommen eine Mindestvergütung für Praktikanten festlegt. In diesem Fall muss der für den Praktikanten günstigste Betrag angewandt werden.
Genauere Informationen hierzu gibt es auf Service-Public.fr, einer offiziellen Seite der französischen Regierung: Arbeitgeberpflichten bei einem Praktikum in Frankreich
Die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, wie die französische Praktikumsvereinbarung (convention de stage) und mögliche Zusatzübereinkünfte aussehen.
Laut CadreEmploi.fr kann ein Praktikant pro Ausbildungsjahr normalerweise kaum mehr als sechs Monate im selben Unternehmen verbringen, egal, ob es sich dabei um ein oder um mehrere Praktika handelt. Die Berechnung der Dauer orientiert sich am Kalenderjahr, die monatlich abgeleisteten Stunden sind eher irrelevant.
Beispiel: Ein Student verbringt vom 1. Juni bis zum 30. August täglich sieben Stunden an der Praktikumsstelle. Damit erreicht er die Zweimonatsgrenze und muss entlohnt werden. Die Arbeitszeit eines Praktikanten darf dabei die gesetzlich und betrieblich festgeschrieben Zeiten nicht überschreiten.
Sollte der für eine Branche geltende Tarifvertrag (convention collective) dies nicht ohnehin regeln, so liegt der Mindestsatz für die Praktikumsvergütung derzeit bei 15 % des maximalen Beitragssatzes zur Sozialversicherung.
Der Arbeitgeber kann, wenn er es wünscht, eine höhere Zahlung als die gesetzliche Mindestvergütung leisten. Die Vergütung muss dem Praktikanten auf monatlicher Basis ausgezahlt werden. Die Zahlung kann auf zwei Arten erfolgen:
Auf Grundlage der tatsächlichen Anwesenheitsstunden im Monat: Die Bezahlung erfolgt monatlich anhand der Anzahl der geleisteten Praktikumsstunden,
Auf Grundlage einer durchschnittlichen Stundenzahl: Die Bezahlung wird entsprechend der Gesamtzahl der Praktikumsstunden geglättet.
Welche Option gewählt wird und wie lange das Praktikum im Durchschnitt pro Monat dauert, wird gegebenenfalls im Praktikumsvertrag festgelegt.
Fehlzeiten, die bei der Berechnung der Praktikumsdauer berücksichtigt werden, wie z. B. Feiertage, müssen nicht unbedingt vergütet werden. Wie auch immer, die Einzelheiten zur Berechnung der Gratifikation werden im Praktikumsvertrag angegeben.
Beispiel: Ein Praktikant absolviert vom 8. März bis zum 22. Mai ein Praktikum in einem Unternehmen, das 385 Stunden dauert. Er hat daher Anspruch auf die vorgeschriebene Gratifikation, da sein Praktikum länger als zwei Monate dauert.
Option 1 - tatsächliche Stunden |
Option 2 - durchschnittliche Stunden |
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Gehaltsabrechnung März | 126 Arbeitsstunden X 4,35 € = 548,10 Euro | 385 Stunden Praktikum /3 Monate = 128,33 X 4,35 € = 558,25 Euro |
Gehaltsabrechnung April | 147 Arbeitsstunden X 4,35 € = 639,45 Euro | 385 Stunden Praktikum /3 Monate = 128,33 X 4,35 € = 558,25 Euro |
Gehaltsabrechnung Mai | 112 Arbeitsstunden X 4,35 € = 487,20 Euro | 385 Stunden Praktikum /3 Monate = 128,33 X 4,35 € = 558,25 Euro |
Gesamt | 1674,75 Euro | 1674,75 Euro |
Hier kann man mehr zur Formel nachlesen: Gratification minimale d'un stagiaire
Im Falle einer Aufhebung oder Aufkündigung des Praktikumsvertrags wird dieser Betrag anteilig nach der Länge des abgeleisteten Praktikums berechnet.
Vorsicht: Die Vergütung eines Praktikanten kann nicht mit den Spesen oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel verrechnet werden. Ein Arbeitgeber übernimmt bei einem mindestens zweimonatigen Praktikum die Hälfte der Kosten für ein Nahverkehrsticket. Allerdings kann er dabei nicht einfach die Hälfte des Tickets vom Gehalt abziehen, er muss diese zusätzliche Zahlung gesondert vornehmen.
Die Vergütung wird vom ersten Praktikumstag an berechnet und muss monatlich ausgezahlt werden, nicht erst am Ende des Praktikums.
Dabei gilt es folgendes zu beachten: Wenn die Praktikumsdauer zunächst unter zwei Monaten liegt und dann auf mehr als zwei Monate verlängert wird, müssen Sie die Vergütung, die der Praktikant im ersten Monat hätte erhalten müssen, auf einmal am Ende des zweiten Monats auszahlen.
Die Vergütung für Praktikanten ist von Sozialabgaben befreit, somit müssen nicht noch zusätzliche Sozialversicherungs- und andere Beiträge gezahlt werden.
Wichtige Anmerkung zur Regelung: Die Höhe der Gebührenbefreiungsgrenze liegt damit exakt bei der Vergütungshöhe für Praktika, die länger als zwei Monate dauern. Im Detail kann man es nochmal unter dem Abschnitt Cotisations Sociales nachprüfen.
Wenn beim Praktikum die Arbeitszeit über der gesetzlich festgelegten Zeit liegt, und wenn daher eine höhere Vergütung als die oben genannte fällig ist, dann steigen auch die Sozialabgaben.
Wenn der Praktikant das Praktikum im laufenden Monat beendet, werden die Abgaben anhand der verbleibenden Tage des Monats verrechnet. Ähnliches gilt für den Fall der Abwesenheit des Praktikanten.
In Frankreich muss jeder Arbeitgeber, der Praktikanten beschäftigt, den Betriebsrat darüber informieren. Wenn im Unternehmen weniger als 300 Angestellte arbeiten, dann muss jährlich über die Praktikantenbeschäftigung berichtet werden, dies kann im Rahmen des jährlichen Berichts zur Lage des Unternehmens geschehen. Dabei geht es um die Anzahl, die Aufgaben und die Beschäftigungsverhältnisse der Praktikanten.
Wenn mehr als 300 Angestellte im Unternehmen sind, dann muss dreimal im Jahr Bericht erstattet werden.
Um zu vermeiden, dass zwei Praktikanten, die jeder für sich einen eigenen Praktikumsvertrag unterzeichnet haben, sich unmittelbar auf demselben Posten folgen, sieht das Gesetz eine Wartezeit zwischen der Einstellung von zwei Praktikanten vor, die bei einem Drittel der vom vorangehenden Praktikanten abgeleisteten Zeit liegt.
Beispiel: Ein Praktikant ist für sechs Monate in einem Unternehmen, vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die Wartezeit, bevor ein neuer Praktikant den zuvor besetzten Posten einnehmen kann, liegt also per Gesetz bei zwei Monaten. Das Unternehmen kann also vor dem 1. September keinen neuen Praktikanten auf denselben Posten setzen.
Diese Wartezeit gilt nicht, wenn ein Praktikant das Praktikum vor Ablauf der eigentlichen Dauer abgebrochen hat.
Wenn Sie in Frankreich einen Praktikanten einstellen, und zwar in den drei Monaten nach dem Praktikumsende, das im letzten Ausbildungsjahr stattgefunden hat, dann müssen Sie die Praktikumsdauer von der Probezeit abziehen.
Dabei sollte aber die Probezeit nicht um mehr als 50 % gekürzt werden, es sei denn, es liegen eigene Abmachungen und Regeln vor.
Für den Fall, dass ein übernommener Praktikant dieselben Tätigkeiten ausführt, die er während des Praktikums geleistet hat, so fällt die Probezeit komplett weg.
Wenn das Praktikum länger als zwei Monate gedauert hat, dann muss bei der Vertragserstellung diese Zeitspanne in die Berufserfahrung miteinberechnet werden. Ergänzende Information gibt es bei der URSAFF bei der Assurance Maladie oder beim offiziellen Portal der französischen Verwaltung.
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