Schon gewusst, dass... es in Frankreich nur eine Krankenkasse gibt?
Wie auch in Deutschland ist die Krankenversicherung in Frankreich verpflichtend. Mit dem Antritt einer Stelle in einem französischen Unternehmen wird der Arbeitnehmer automatisch vom Arbeitgeber bei der Nationalversicherung angemeldet. Auch wenn das einspurige Versicherungssystem simpel erscheint, birgt dies gleichzeitig einige bürokratische Tücken. Um welche es sich handelt und wie man sich als Deutscher in Frankreich krankenversichert, erfahren Sie im Folgenden.
2. Vier Klassifizierungen im Rahmen der Sécurité Sociale
3. Besonderheit Kostenerstattungsprinzip: Selbstbeteiligung des Patienten in Frankreich
4. Wie erhalte ich als Deutscher eine Carte Vitale?
Bei dem Versuch sich über das französische Versicherungssystem zu erkundigen, stößt man schnell auf die beiden Begriffe Sécurité Sociale und Mutuelle.
Ersteres beschreibt dabei die gesetzliche Krankenversicherung in Frankreich, die jeder Arbeitnehmer und Bürger mit offiziellem Wohnsitz in Frankreich verpflichtet ist zu beanspruchen. Allerdings deckt diese bei anfallenden Arztbesuchen nicht alle Kosten ab.
Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen, die sogenannte Mutuelle. Diese erstattet anschließend anteilig die Kosten, die nicht von der Sécurité Sociale übernommen werden. Die Zusatzversicherung ist frei wählbar.
Die Sécurité Sociale unterteilt sich wiederum in vier Kategorien und wird abhängig nach Berufsgruppen zugeordnet. Rund 80 % aller Franzosen nehmen das sogenannte Régime général in Anspruch. Die Versicherten dieser Gruppe arbeiten überwiegend in den Bereichen Industrie, Dienstleistung oder Handel.
Übernommen werden hauptsächlich die sich aus Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit und Tod ergebenden finanziellen Risiken.
Die Mutualité sociale agricole (MSA) richtet sich, wie der Name schon sagt, an Arbeitnehmer in der Landwirtschaft oder artverwandten Professionen.
Als Freiberufler greift der Versicherungsschutz der Caisse Nationale d'Assurance Maladie des Professions Indépendantes, welche rund 3,5 Millionen Mitglieder zählt.
Außerdem gibt es eine eigenständige Krankenkasse für Berufsgruppen wie Seeleute, Eisenbahnführer oder öffentliche Versorgungsbetriebe.
In Frankreich trägt der Patient bei jedem Arztbesuch grundsätzlich die Kosten zunächst einmal selbst, welche dann im Nachhinein von der Caisses Primaires d'Assurance Maladie (CPAM) sowie der Mutuelle zurückerstattet werden.
Beim Eintreten in die Praxis zeigt der Patient seine Carte Vitale vor, die französische Krankenkassenkarte, so dass Krankenversicherung sowie Zusatzversicherung automatisch über den Vorgang informiert werden.
Dennoch werden zwangsläufig nicht alle Kosten des nationalen Versicherungsträgers übernommen. Der Erstattungssatz variiert je nach Art und Leistung sowie der Zugehörigkeit der Berufsgruppe. Als Versicherter des Régime général werden zum Beispiel 60 bis 70 % medizinischer Leistungen erstattet, bei Krankenhausaufenthalten sind es 80 %. Der Restbetrag muss entweder vom Patienten selbst bezahlt werden oder es greift die Zusatzversicherung (die Mutuelle).
Die Mitgliedschaft der Sécurité Sociale und somit der Erhalt einer französischen Krankenkassenkarte, kann als EU-Bürger durch den Nachweis eines französischen Beschäftigungsverhältnisses oder der Anschrift beantragt werden.
Hierzu wird das Formular S1106 ausgefüllt. Außerdem werden Reisepass oder Ausweis, eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie des Arbeitsvertrags mit eingereicht. Wenn möglich, sollte auch der erste Gehaltsnachweis und eine Bescheinigung über das Bestehen eines französischen Bankkontos mit beigefügt werden.
Befindet man sich allerdings nicht in einem französischen Arbeitsverhältnis, sondern residiert aus anderen Gründen in Frankreich (familiär, arbeitssuchend, Rente), kann bei der deutschen bestehenden Versicherung der Vordruck S1 angefordert werden. Dieses Formular ermöglicht die Immatrikulation in der französischen Nationalversicherung und somit den Erhalt einer Carte Vitale.
Nach dem Einreichen aller Unterlagen, erhält man zunächst eine provisorische Sozialversicherungsnummer. Nach Prüfung des Antrags von Seiten der Insee, wird anschließend die persönliche Carte Vitale ausgehändigt. Dies kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
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